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Episoden
08.09.2025
15 Minuten
In dieser Folge geht es um aktuelle Entwicklungen im
Kündigungsrecht. Kündigungen sind zwar selten, bei einer großen
Zahl von Beschäftigten aber unvermeidbar. Besonders wichtig ist
dabei das Thema Annahmeverzugslohn: Arbeitgeber mussten bisher
oft monatelang Gehälter nachzahlen, wenn eine Kündigung unwirksam
war. Neue Urteile des Bundesarbeitsgerichts erleichtern nun die
Situation – Arbeitnehmer müssen sich nach Ablauf der
Kündigungsfrist auf passende Stellen bewerben, die ihnen vom
Arbeitgeber vorgeschlagen werden. Tun sie das nicht, entfällt der
Anspruch auf Annahmeverzugslohn.
Ein zweiter Schwerpunkt ist die rechtssichere Zustellung von
Kündigungen. Ein Einwurf-Einschreiben reicht nach aktueller
Rechtsprechung nur dann aus, wenn ein Auslieferungsbeleg
vorliegt. Online-Sendungsstatus oder Einlieferungsbeleg allein
genügen nicht. Arbeitgeber sollten daher entweder den
Auslieferungsbeleg anfordern oder auf sichere Alternativen wie
persönliche Übergabe oder Zustellung durch Boten zurückgreifen.
Abschließend wird auf das Weiterbildungsformat „Fünf vor zwölf“
im Oktober 2025 hingewiesen, das praktische Aspekte des
Trennungsmanagements behandelt. Insgesamt zeigt sich: Arbeitgeber
können durch sorgfältige Vorbereitung rechtliche Risiken
verringern – entscheidend bleibt dabei ein fairer und
respektvoller Umgang mit den Beschäftigten.
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19.08.2025
16 Minuten
Viel unterwegs, viele Themen!
In dieser Folge erzählen Armin und Jörg, was in den letzten
Wochen alles passiert ist: Von spannenden Projekten rund um die
Arbeitgebermarke, über Treffen mit Mitgliedern am Bodensee, bis
hin zu den harten Tarifverhandlungen in Berlin. Dazu geben sie
Einblicke in die jährliche Klausurtagung und verraten, was als
Nächstes auf dem Programm steht. Ein kompakter Rundumblick – mit
Kaffee, Austausch und einer Portion Ausblick.
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09.06.2025
15 Minuten
In dieser Folge diskutieren Armin und Jörg die rechtlichen
Rahmenbedingungen rund um das Thema Arbeitsunfähigkeit.
Zentrale
Unterscheidung: Meldepflicht und Nachweispflicht.
Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich,
also vor Arbeitsbeginn, mitteilen – unabhängig davon, wann
die ärztliche Bescheinigung fällig ist.
Laut §5 Absatz 1 EFZG muss
die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) spätestens am
vierten Krankheitstag vorliegen. Weniger bekannt ist, dass
Arbeitgeber auch ohne konkreten Anlass berechtigt sind,
die AU bereits ab dem ersten Tag zu verlangen –
individuell und ohne Mitbestimmungspflicht, solange dies nicht
diskriminierend geschieht.
Wird diese Verpflichtung jedoch regelhaft für mehrere
Mitarbeitende eingeführt – etwa für eine Abteilung oder den
ganzen Betrieb –, handelt es sich um eine Maßnahme
des Ordnungsverhaltens,
die mitbestimmungspflichtig ist (§87 Abs. 1 Nr. 1
BetrVG). Dies bestätigte das Bundesarbeitsgericht in einer
Entscheidung vom 15. November 2022 (Az. 1 ABR 5/22).
Arbeitgeber sollten daher klar differenzieren: Individuelle
Anordnungen sind zulässig, kollektive
Regelungen erfordern die Einbindung des Betriebsrats.
Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohen arbeitsrechtliche
Konsequenzen: Abmahnungen, im Wiederholungsfall auch
Kündigung. Zudem kann der Arbeitgeber die Gehaltszahlung
zurückbehalten, wenn keine rechtzeitige Krankmeldung oder AU
erfolgt.
Fazit: Klare Kommunikation, Kenntnis der rechtlichen Grundlagen
und das Beachten der Mitbestimmungsrechte sind entscheidend, um
Konflikte zu vermeiden und rechtssicher zu handeln.
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05.05.2025
16 Minuten
Welteroth und Pfeffiger sprechen über die anstehenden
Tarifverhandlungen, die am 12. Mai in Kassel starten. Verhandelt
wird zwischen der Gewerkschaft ver.di und der
DRK-Tarifgemeinschaft über den DRK-Reformtarifvertrag, der
aktuell für rund 46.000 Mitarbeitende bundesweit gilt. Im Fokus
stehen vor allem die Gehälter – der Manteltarifvertrag mit
Regelungen zu Urlaub, Arbeitszeit und Fortbildung bleibt
voraussichtlich unangetastet.
Die Tarifrunde orientiert sich in Teilen am öffentlichen Dienst
(TVöD), wo kürzlich eine Einigung erzielt wurde:
Gehaltserhöhungen von 3 % (mind. 110 €) ab April 2025 und 2,8 %
ab Mai 2026, sowie zusätzliche freie Tage und eine stufenweise
Arbeitszeitreduzierung im Rettungsdienst. Diese Entwicklungen
sind auch für das DRK relevant, jedoch betont man die
Unabhängigkeit vom TVöD – seit 2007 verhandelt das DRK
eigenständig, um besser auf eigene Bedürfnisse eingehen zu
können.
Ein zentrales Thema bleibt die Finanzierbarkeit: Viele
DRK-Leistungen sind nicht voll refinanziert, daher müssen
Tarifabschlüsse wirtschaftlich tragbar bleiben. Ziel sei es,
attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, ohne die Einrichtungen
finanziell zu überlasten. Die Gesprächspartner rechnen mit
anspruchsvollen, aber sachlichen Verhandlungen und hoffen auf
konstruktive Gespräche mit der Gewerkschaft.
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13.03.2025
21 Minuten
Die Folge behandelt mehrere aktuelle arbeitsrechtliche Themen,
insbesondere relevante Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen.
Hier eine Zusammenfassung der Hauptpunkte:
Jahresseminar der Landes-Tarifgemeinschaft: Es
wurde ein Rückblick auf die arbeitsrechtlichen Entwicklungen des
Jahres 2024 gegeben. Besonders hervorgehoben wurden Urteile des
Bundesarbeitsgerichts, darunter ein Beschluss zur Fortbildung von
Betriebsräten. Das Gericht entschied, dass Betriebsräte einen
Beurteilungsspielraum haben, ob sie Präsenzseminare oder Webinare
bevorzugen, wobei der erwartete Schulungserfolg und die Präferenz
der Teilnehmer berücksichtigt werden müssen.
Betriebsrat und Fortbildung: Ein Urteil des
Bundesarbeitsgerichts befasst sich mit der Frage, ob Betriebsräte
ein Präsenzseminar anstelle eines Webinars verlangen können. Es
wurde entschieden, dass der Betriebsrat in diesem Fall auch dann
ein Präsenzseminar fordern kann, wenn das Webinar kostengünstiger
ist, sofern es den besseren Schulungserfolg verspricht.
Mitbestimmungsrechte bei der Entgeltstufe: Ein
weiteres Urteil des Bundesarbeitsgerichts klärte, dass bei der
Einstellung eines Mitarbeiters auch die Entgeltstufe mitzuteilen
ist, was für Arbeitgeber von Bedeutung ist.
Bürokratieentlastungsgesetz: Seit dem 1. Januar
2025 gibt es Erleichterungen bei der Bürokratie, z.B. durch die
Möglichkeit, Arbeitsverträge in Textform statt in Schriftform
abzuschließen, wobei es bei befristeten Verträgen weiterhin eine
eigenhändige Unterschrift erfordert.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und
Kündigungsfristen: Es wurde ein Urteil vorgestellt, das
besagt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung während der
Kündigungsfrist des Arbeitnehmers angefochten werden kann, wenn
der Verdacht besteht, dass diese nur zur Überbrückung der
Kündigungsfrist ausgestellt wurde.
Elternzeit und Urlaub: Ein weiteres Thema war
der Urlaub während der Elternzeit. Das Bundesarbeitsgericht
entschied, dass der Urlaub während der Elternzeit nur dann nicht
entsteht, wenn er aktiv vom Arbeitgeber gekürzt wird.
Gewerkschaften und betriebliche
Kommunikationskanäle: Ein Urteil des
Bundesarbeitsgerichts entschied, dass Gewerkschaften keinen
Anspruch darauf haben, betriebliche E-Mail-Adressen oder interne
Kommunikationskanäle zur Durchführung ihrer Arbeit zu nutzen.
Zusammenfassend werden in dieser Episode verschiedene
arbeitsrechtliche Entwicklungen und Gerichtsurteile besprochen,
die für Unternehmen und Betriebsräte relevant sind, insbesondere
in Bezug auf Fortbildung, Mitbestimmung und gesetzliche
Änderungen.
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Über diesen Podcast
Tauchen Sie ein in die Welt der Tarifverhandlungen des DRK! Jörg
Pfeffinger, Jurist und Geschäftsführer der
DRK-Landestarifgemeinschaft Baden-Württemberg, und Armin Welteroth,
seit 2004 Vorsitzender der Landestarifgemeinschaft, beleuchten
arbeitsrechtliche Themen, Tariffragen und weitere relevante
Anliegen. Perfekt für Arbeitgeber und Interessierte im Deutschen
Roten Kreuz.
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