LTG kurz gehört - Der Tariftalk mit Welteroth und Pfeffinger

LTG kurz gehört - Der Tariftalk mit Welteroth und Pfeffinger

Episoden

Rechtssicher Kündigen – Aktuelles vom Bundesarbeitsgericht (Folge 11)
08.09.2025
15 Minuten
In dieser Folge geht es um aktuelle Entwicklungen im Kündigungsrecht. Kündigungen sind zwar selten, bei einer großen Zahl von Beschäftigten aber unvermeidbar. Besonders wichtig ist dabei das Thema Annahmeverzugslohn: Arbeitgeber mussten bisher oft monatelang Gehälter nachzahlen, wenn eine Kündigung unwirksam war. Neue Urteile des Bundesarbeitsgerichts erleichtern nun die Situation – Arbeitnehmer müssen sich nach Ablauf der Kündigungsfrist auf passende Stellen bewerben, die ihnen vom Arbeitgeber vorgeschlagen werden. Tun sie das nicht, entfällt der Anspruch auf Annahmeverzugslohn. Ein zweiter Schwerpunkt ist die rechtssichere Zustellung von Kündigungen. Ein Einwurf-Einschreiben reicht nach aktueller Rechtsprechung nur dann aus, wenn ein Auslieferungsbeleg vorliegt. Online-Sendungsstatus oder Einlieferungsbeleg allein genügen nicht. Arbeitgeber sollten daher entweder den Auslieferungsbeleg anfordern oder auf sichere Alternativen wie persönliche Übergabe oder Zustellung durch Boten zurückgreifen. Abschließend wird auf das Weiterbildungsformat „Fünf vor zwölf“ im Oktober 2025 hingewiesen, das praktische Aspekte des Trennungsmanagements behandelt. Insgesamt zeigt sich: Arbeitgeber können durch sorgfältige Vorbereitung rechtliche Risiken verringern – entscheidend bleibt dabei ein fairer und respektvoller Umgang mit den Beschäftigten.
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Der Juli mit der LTG (Folge 10)
19.08.2025
16 Minuten
Viel unterwegs, viele Themen! In dieser Folge erzählen Armin und Jörg, was in den letzten Wochen alles passiert ist: Von spannenden Projekten rund um die Arbeitgebermarke, über Treffen mit Mitgliedern am Bodensee, bis hin zu den harten Tarifverhandlungen in Berlin. Dazu geben sie Einblicke in die jährliche Klausurtagung und verraten, was als Nächstes auf dem Programm steht. Ein kompakter Rundumblick – mit Kaffee, Austausch und einer Portion Ausblick.
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Folge 9)
09.06.2025
15 Minuten
In dieser Folge diskutieren Armin und Jörg die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Thema Arbeitsunfähigkeit. Zentrale Unterscheidung: Meldepflicht und Nachweispflicht. Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, also vor Arbeitsbeginn, mitteilen – unabhängig davon, wann die ärztliche Bescheinigung fällig ist. Laut §5 Absatz 1 EFZG muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) spätestens am vierten Krankheitstag vorliegen. Weniger bekannt ist, dass Arbeitgeber auch ohne konkreten Anlass berechtigt sind, die AU bereits ab dem ersten Tag zu verlangen – individuell und ohne Mitbestimmungspflicht, solange dies nicht diskriminierend geschieht. Wird diese Verpflichtung jedoch regelhaft für mehrere Mitarbeitende eingeführt – etwa für eine Abteilung oder den ganzen Betrieb –, handelt es sich um eine Maßnahme des Ordnungsverhaltens, die mitbestimmungspflichtig ist (§87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Dies bestätigte das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 15. November 2022 (Az. 1 ABR 5/22). Arbeitgeber sollten daher klar differenzieren: Individuelle Anordnungen sind zulässig, kollektive Regelungen erfordern die Einbindung des Betriebsrats. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen: Abmahnungen, im Wiederholungsfall auch Kündigung. Zudem kann der Arbeitgeber die Gehaltszahlung zurückbehalten, wenn keine rechtzeitige Krankmeldung oder AU erfolgt. Fazit: Klare Kommunikation, Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und das Beachten der Mitbestimmungsrechte sind entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und rechtssicher zu handeln.
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DRK-Tarifrunde 2025 (Folge 8)
05.05.2025
16 Minuten
Welteroth und Pfeffiger sprechen über die anstehenden Tarifverhandlungen, die am 12. Mai in Kassel starten. Verhandelt wird zwischen der Gewerkschaft ver.di und der DRK-Tarifgemeinschaft über den DRK-Reformtarifvertrag, der aktuell für rund 46.000 Mitarbeitende bundesweit gilt. Im Fokus stehen vor allem die Gehälter – der Manteltarifvertrag mit Regelungen zu Urlaub, Arbeitszeit und Fortbildung bleibt voraussichtlich unangetastet. Die Tarifrunde orientiert sich in Teilen am öffentlichen Dienst (TVöD), wo kürzlich eine Einigung erzielt wurde: Gehaltserhöhungen von 3 % (mind. 110 €) ab April 2025 und 2,8 % ab Mai 2026, sowie zusätzliche freie Tage und eine stufenweise Arbeitszeitreduzierung im Rettungsdienst. Diese Entwicklungen sind auch für das DRK relevant, jedoch betont man die Unabhängigkeit vom TVöD – seit 2007 verhandelt das DRK eigenständig, um besser auf eigene Bedürfnisse eingehen zu können. Ein zentrales Thema bleibt die Finanzierbarkeit: Viele DRK-Leistungen sind nicht voll refinanziert, daher müssen Tarifabschlüsse wirtschaftlich tragbar bleiben. Ziel sei es, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, ohne die Einrichtungen finanziell zu überlasten. Die Gesprächspartner rechnen mit anspruchsvollen, aber sachlichen Verhandlungen und hoffen auf konstruktive Gespräche mit der Gewerkschaft.
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Neues im Arbeitsrecht 2025. Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung (Folge 7)
13.03.2025
21 Minuten
Die Folge behandelt mehrere aktuelle arbeitsrechtliche Themen, insbesondere relevante Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen. Hier eine Zusammenfassung der Hauptpunkte: Jahresseminar der Landes-Tarifgemeinschaft: Es wurde ein Rückblick auf die arbeitsrechtlichen Entwicklungen des Jahres 2024 gegeben. Besonders hervorgehoben wurden Urteile des Bundesarbeitsgerichts, darunter ein Beschluss zur Fortbildung von Betriebsräten. Das Gericht entschied, dass Betriebsräte einen Beurteilungsspielraum haben, ob sie Präsenzseminare oder Webinare bevorzugen, wobei der erwartete Schulungserfolg und die Präferenz der Teilnehmer berücksichtigt werden müssen. Betriebsrat und Fortbildung: Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts befasst sich mit der Frage, ob Betriebsräte ein Präsenzseminar anstelle eines Webinars verlangen können. Es wurde entschieden, dass der Betriebsrat in diesem Fall auch dann ein Präsenzseminar fordern kann, wenn das Webinar kostengünstiger ist, sofern es den besseren Schulungserfolg verspricht. Mitbestimmungsrechte bei der Entgeltstufe: Ein weiteres Urteil des Bundesarbeitsgerichts klärte, dass bei der Einstellung eines Mitarbeiters auch die Entgeltstufe mitzuteilen ist, was für Arbeitgeber von Bedeutung ist. Bürokratieentlastungsgesetz: Seit dem 1. Januar 2025 gibt es Erleichterungen bei der Bürokratie, z.B. durch die Möglichkeit, Arbeitsverträge in Textform statt in Schriftform abzuschließen, wobei es bei befristeten Verträgen weiterhin eine eigenhändige Unterschrift erfordert. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Kündigungsfristen: Es wurde ein Urteil vorgestellt, das besagt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung während der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers angefochten werden kann, wenn der Verdacht besteht, dass diese nur zur Überbrückung der Kündigungsfrist ausgestellt wurde. Elternzeit und Urlaub: Ein weiteres Thema war der Urlaub während der Elternzeit. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Urlaub während der Elternzeit nur dann nicht entsteht, wenn er aktiv vom Arbeitgeber gekürzt wird. Gewerkschaften und betriebliche Kommunikationskanäle: Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts entschied, dass Gewerkschaften keinen Anspruch darauf haben, betriebliche E-Mail-Adressen oder interne Kommunikationskanäle zur Durchführung ihrer Arbeit zu nutzen. Zusammenfassend werden in dieser Episode verschiedene arbeitsrechtliche Entwicklungen und Gerichtsurteile besprochen, die für Unternehmen und Betriebsräte relevant sind, insbesondere in Bezug auf Fortbildung, Mitbestimmung und gesetzliche Änderungen.
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Über diesen Podcast

Tauchen Sie ein in die Welt der Tarifverhandlungen des DRK! Jörg Pfeffinger, Jurist und Geschäftsführer der DRK-Landestarifgemeinschaft Baden-Württemberg, und Armin Welteroth, seit 2004 Vorsitzender der Landestarifgemeinschaft, beleuchten arbeitsrechtliche Themen, Tariffragen und weitere relevante Anliegen. Perfekt für Arbeitgeber und Interessierte im Deutschen Roten Kreuz.

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