Mutterschutz nach einer Fehlgeburt: "Mir wurde damals gesagt: Da musst du durch"

Mutterschutz nach einer Fehlgeburt: "Mir wurde damals gesagt: Da musst du durch"

Bei einer Fehlgeburt nach der 13. Woche steht Betroffenen künftig Mutterschutz zu. Wie blicken Menschen, deren Schwangerschaft vorzeitig endete, auf die Neuregelung?
7 Minuten

Beschreibung

vor 6 Monaten
Bei einer Fehlgeburt nach der 13. Woche steht Betroffenen künftig
Mutterschutz zu. Wie blicken Menschen, deren Schwangerschaft
vorzeitig endete, auf die Neuregelung? Seit dem 1. Juli gilt das
neue Mutterschutzgesetz. Ende Januar wurde es im Bundestag
beschlossen. Neu ist, dass nun auch Frauen ab der 13.
Schwangerschaftswoche Anrecht auf Mutterschutz haben, und nicht wie
bisher erst ab der 24. Woche.  In dieser Folge von Anruf an
alle sprechen Frauen, die eine Fehlgeburt erlebt haben, über ihren
Blick auf das Thema. "Ich war zwar körperlich so weit wie fit, aber
ich war erfüllt von einer ganz tiefen Traurigkeit, die ich vorher
noch nie so erlebt hatte", berichtet eine Frau, die vor vielen
Jahren ein Kind während der Schwangerschaft verloren hat. 
  Die Betroffenen, die sich bei uns gemeldet haben, begrüßen
diese Neuregelung. Viele von ihnen berichten, dass sie
sich mehr Erholung nach ihrem Verlust gewünscht hätten. "Ich
hatte eine Gynäkologin, die nicht der Meinung war, dass das ein
belastendes Ereignis ist und nicht bereit war, mich
krankzuschreiben", erzählt eine Frau, die sich via Sprachnachricht
bei uns gemeldet hat.  Bisher waren Frauen, deren
Schwangerschaft vor der 24. Woche endete, auf eine Krankschreibung
von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin angewiesen. Eine Abhängigkeit, die
viele der Menschen, die uns von ihren Fehlgeburten erzählt haben,
als eine zusätzliche Belastung beschreiben. Verweigerte der Arzt
ein solches Attest, waren Betroffene wiederum daran gebunden, ob
ihr Arbeitgeber verständnisvoll reagierte.  Auch wenn sich die
Situation nun in den Augen vieler deutlich verbessert
hat, gibt es auch Kritik an der Neuregelung: Für die
nominell meisten Fehlgeburten gilt sie nämlich nicht. Fast 80
Prozent geschehen vor der 13. Schwangerschaftswoche und sind
somit vom neuen Gesetz nicht abgedeckt. Ein weiterer Kritikpunkt:
Partner oder Partnerinnen haben auch nach der Gesetzesänderung
keinen Anspruch auf eine Auszeit.    Für Anruf an alle
sammeln wir Ihre Sprachnachrichten – und veröffentlichen sie in
dieser Serie. Anruf an alle hören Sie auf zeit.de und überall,
wo es Podcasts gibt.  Redaktion: Janis Dietz, Tülay Karakuş,
Julian Claudi, Katja Diepenbruck Gesprochen von: Poliana Baumgarten
Ton: Konrad Peschmann, The Sound Shack Technische Entwicklung und
Design: Rose Tremlett, Leonie Wismeth und Niklas Krüger Logo: Lea
Dohle Executive Producer: Constanze Kainz, Ole Pflüger und Mark
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