Interessenabwägung – Weitere Konkretisierung durch den EuGH

Interessenabwägung – Weitere Konkretisierung durch den EuGH

vor 10 Monaten
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Beschreibung

vor 10 Monaten

Die Anforderungen an die Interessenabwägung als Rechtsgrundlage
konkretisiert der EuGH in seinem Urteil vom 09.01.2025, Rs.
C‑394/23 – SNCF weitergehend. Er setzt seine Rechtsprechung aus
dem Urteil vom 04.10.2024, Rs. C‑621/22 – Niederländischer
Tennisbund fort.


In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen
sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen
beleuchtet und hinterfragt. Der vierte Podcast befasst sich mit
der Konkretisierung der Anforderungen in der Entscheidung SNCF.


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