Beschreibung

vor 6 Monaten

Urteil des ArbG Hamburg vom 11.04.2025 – 1 Ca
180/23





Fall: Kein Bereitschaftsdienst durch Alkoholverbot an
Bord


Ein Kapitän klagte auf über 100.000 € wegen angeblicher
Bereitschaftsdienste. Grund: Die Reederei verbot ihm, auch in der
Freizeit an Bord Alkohol zu trinken, um im Notfall einsatzfähig
zu bleiben. Das Arbeitsgericht Hamburg wies die Klage ab.
Begründung: Wer nur in Notfällen einspringen
muss, leistet keinen
Bereitschaftsdienst, sondern bleibt
grundsätzlich freigestellt – und das
ist nicht vergütungspflichtig.





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