Kapitän will 100.000 Euro für Alkoholverbot auf Schiff
11 Minuten
Beschreibung
vor 6 Monaten
Urteil des ArbG Hamburg vom 11.04.2025 – 1 Ca
180/23
Fall: Kein Bereitschaftsdienst durch Alkoholverbot an
Bord
Ein Kapitän klagte auf über 100.000 € wegen angeblicher
Bereitschaftsdienste. Grund: Die Reederei verbot ihm, auch in der
Freizeit an Bord Alkohol zu trinken, um im Notfall einsatzfähig
zu bleiben. Das Arbeitsgericht Hamburg wies die Klage ab.
Begründung: Wer nur in Notfällen einspringen
muss, leistet keinen
Bereitschaftsdienst, sondern bleibt
grundsätzlich freigestellt – und das
ist nicht vergütungspflichtig.
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