Jugendkriminalität: Braucht es härtere Strafen?
In der Schweiz sind Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr strafmündig.
Das Jugendstrafrecht gilt bis zum 18. Lebensjahr. Das Strafmass ist
auch bei schweren Vergehen verhältnismässig gering. Das könnte sich
ändern.
56 Minuten
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Beschreibung
vor 6 Monaten
In der Schweiz sind Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr strafmündig.
Das Jugendstrafrecht gilt bis zum 18. Lebensjahr. Das Strafmass ist
auch bei schweren Vergehen verhältnismässig gering. Das könnte sich
ändern. Beim Jugendstrafrecht steht die Täterin oder der Täter im
Fokus. Das Ziel ist es, die Jugendlichen zu erziehen und zu
schützen, nicht nur zu bestrafen. Strafen und Massnahmen Die
Maximalstrafen für Minderjährige wirken auf den ersten Blick sehr
tief. Kinder zwischen 10 und 14 Jahren müssen beispielsweise als
Strafe höchstens zehn Tage gemeinnützige Arbeit leisten. Bei
15-Jährigen ist ein Freiheitsentzug bis zu einem Jahr möglich, bei
über 16-Jährigen bis zu vier Jahren. Auch bedingte Strafen sind
möglich. Lasch ist das Jugendstrafecht trotzdem nicht. Neben den
Strafen steht den Jugendanwälten mit den sogenannten
Schutzmassnahmen ein starkes Sanktionsmittel zur Verfügung. Bei
schweren Delikten kann die Jugendanwaltschaft straffällige
Jugendliche bis zum 25. Geburtstag beaufsichtigen, und unter
Umständen in einer geschlossenen Institution unterbringen.
Verschärfung des Jugendstrafrechts Eine Motion der Zürcher SVP
Nationalrätin Nina Fehr Düsel fordert eine Verschärfung des
Jugendstrafrechts. Bei schweren Verbrechen sollen künftig nur
unbedingte Strafen ausgesprochen werden können. Wenn Jugendliche
bei angeordneten Schutzmassnahmen nicht kooperieren, sollen sie ins
Gefängnis müssen. Der maximal mögliche Freiheitsentzug soll erhöht
werden. Und besonders schwere Straftaten sollen nach dem
Erwachsenenstrafecht beurteilt werden. Pro / Contra Die
Verschärfung soll der Abschreckung dienen und die Bevölkerung
schützen, sagen die Befürworter. Zudem werden härtere Strafen von
Opfern und Angehörigen als gerechter empfunden. Die Gegner der
Vorlage bezweifeln eine abschreckende Wirkung von höheren Strafen.
Diese könnten zudem die Chance auf eine erfolgreiche
Wiedereingliederung in die Gesellschaft verringern und Betroffene
stigmatisieren. Zudem führten insbesondere längere Haftstrafen zu
höheren Kosten im Justizsystem. Soll das Jugendstrafrecht
verschärft werden? Oder sollte die Prävention verbessert werden?
Darüber diskutieren im Forum: · Pro Verschärfung: Nina Fehr Düsel,
SVP Nationalrätin Kanton Zürich · Contra Verschärfung: Patrik
Killer, Präsident der Schweizerischen Vereinigung für
Jugendstrafrechtspflege · Dr. med. Dorothea Stiefel, Kinder- und
Jugendpsychiaterin, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich Die
Sendung wird zeitgleich im Fernsehen auf SRF1 übertragen.
Das Jugendstrafrecht gilt bis zum 18. Lebensjahr. Das Strafmass ist
auch bei schweren Vergehen verhältnismässig gering. Das könnte sich
ändern. Beim Jugendstrafrecht steht die Täterin oder der Täter im
Fokus. Das Ziel ist es, die Jugendlichen zu erziehen und zu
schützen, nicht nur zu bestrafen. Strafen und Massnahmen Die
Maximalstrafen für Minderjährige wirken auf den ersten Blick sehr
tief. Kinder zwischen 10 und 14 Jahren müssen beispielsweise als
Strafe höchstens zehn Tage gemeinnützige Arbeit leisten. Bei
15-Jährigen ist ein Freiheitsentzug bis zu einem Jahr möglich, bei
über 16-Jährigen bis zu vier Jahren. Auch bedingte Strafen sind
möglich. Lasch ist das Jugendstrafecht trotzdem nicht. Neben den
Strafen steht den Jugendanwälten mit den sogenannten
Schutzmassnahmen ein starkes Sanktionsmittel zur Verfügung. Bei
schweren Delikten kann die Jugendanwaltschaft straffällige
Jugendliche bis zum 25. Geburtstag beaufsichtigen, und unter
Umständen in einer geschlossenen Institution unterbringen.
Verschärfung des Jugendstrafrechts Eine Motion der Zürcher SVP
Nationalrätin Nina Fehr Düsel fordert eine Verschärfung des
Jugendstrafrechts. Bei schweren Verbrechen sollen künftig nur
unbedingte Strafen ausgesprochen werden können. Wenn Jugendliche
bei angeordneten Schutzmassnahmen nicht kooperieren, sollen sie ins
Gefängnis müssen. Der maximal mögliche Freiheitsentzug soll erhöht
werden. Und besonders schwere Straftaten sollen nach dem
Erwachsenenstrafecht beurteilt werden. Pro / Contra Die
Verschärfung soll der Abschreckung dienen und die Bevölkerung
schützen, sagen die Befürworter. Zudem werden härtere Strafen von
Opfern und Angehörigen als gerechter empfunden. Die Gegner der
Vorlage bezweifeln eine abschreckende Wirkung von höheren Strafen.
Diese könnten zudem die Chance auf eine erfolgreiche
Wiedereingliederung in die Gesellschaft verringern und Betroffene
stigmatisieren. Zudem führten insbesondere längere Haftstrafen zu
höheren Kosten im Justizsystem. Soll das Jugendstrafrecht
verschärft werden? Oder sollte die Prävention verbessert werden?
Darüber diskutieren im Forum: · Pro Verschärfung: Nina Fehr Düsel,
SVP Nationalrätin Kanton Zürich · Contra Verschärfung: Patrik
Killer, Präsident der Schweizerischen Vereinigung für
Jugendstrafrechtspflege · Dr. med. Dorothea Stiefel, Kinder- und
Jugendpsychiaterin, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich Die
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