Beschreibung

vor 6 Monaten

Heute geht es um eine Entscheidung des LAG Niedersachen wegen
Rückzahlung von übergezahlten Lohn.





LAG Niedersachsen, Beschl. v. 18.03.2025 – 4 SLa 755/24





Nach Ende des Arbeitsverhältnisses zahlte das Land versehentlich
weiter Gehalt (13.235,99 € netto). Die Beklagte berief sich auf
ein allgemeines Hinweisschreiben vom 04.10.2022 sowie angebliche
Entreicherung. Das LAG verneinte einen Ausschluss des
Rückzahlungsanspruchs nach § 814 BGB, da positive Kenntnis beim
Leistenden nicht dargelegt wurde. Entreicherung wurde mangels
konkreten Vortrags (z. B. Luxusausgaben, Kontoentwicklung)
abgelehnt. Ein Zeugnisanspruch war verfallen (§ 37 TV-L), da kein
konkreter Vortrag zum Verfahren erfolgte. Prozesskostenhilfe
wurde mangels Erfolgsaussicht abgelehnt.





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