Folge 55 - ZR - Kein Entschädigungsanspruch für Bewerber auf Stelle als Sekretärin
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Beschreibung
vor 7 Monaten
Beim Arbeitsrecht handelt es sich um ein zivilrechtliches
Nebengebiet, das im Examen aber trotzdem eine große Bedeutung
hat. Du solltest das Arbeitsrecht also auf keinen Fall auf Lücke
setzen. Klüger ist es, wenn Du stattdessen das Basis-Wissen
lernst, das im Examen immer wieder abgefragt wird. Dazu gehören
auch Entschädigungsansprüche aus dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Und genau darum geht es in der heutigen Folge. Dr. Jannina
Schäffer stellt Euch ein aktuelles Urteil des
Bundesarbeitsgerichts vor, in dem ein Mann den
Entschädigungsanspruch aus § 15 Abs. 2 AGG geltend macht, nachdem
er sich erfolglos auf eine Stelle als „Sekretärin“ beworben
hatte.
Die Entscheidungen kannst Du hier nachlesen: RÜ 2025, 78 ff.
Viel Spaß beim Nacharbeiten und viel Erfolg beim Lernen!
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"Arbeitsrecht" vertiefen. Eine Leseprobe sowie
Bestellmöglichkeiten findest Du unter
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