Geistige Beeinträchtigung – und trotzdem wählen und abstimmen?
In einzelnen Kantonen dürfen Menschen mit geistiger
Beeinträchtigung abstimmen. Auf Bundesebene nicht. Doch dies soll
sich nun ändern.
56 Minuten
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Beschreibung
vor 7 Monaten
In einzelnen Kantonen dürfen Menschen mit geistiger
Beeinträchtigung abstimmen. Auf Bundesebene nicht. Doch dies soll
sich nun ändern. Wer den Schweizer Pass hat und über 18 Jahr alt
ist, darf abstimmen und wählen. Dies gilt nicht für Menschen,
welche auf Grund einer geistigen Beeinträchtigung unter einer
umfassenden Beistandschaft stehen. Sie werden von einem Beistand
vertreten und sind vom Stimmrecht ausgeschlossen. Dies betrifft in
der Schweiz rund 16'000 Personen. Motion fordert politische Rechte
Die Regelung führt dazu, dass die Meinung der betroffenen Menschen
mit Beeinträchtigungen nicht zählt. Dies widerspricht der
UNO-Behindertenrechtskonvention, welche die Schweiz ratifiziert
hat. In Genf und Appenzell-Innerrhoden dürfen Menschen mit
geistiger Beeinträchtigung bereits wählen und abstimmen. In den
Kantonen Zürich, Zug, Neuenburg und Solothurn sind ähnliche
Vorstösse am Laufen. Eine Motion vom Berner EVP-Nationalrat Marc
Jost, fordert auf Bundesebene umfassende politische Rechte für
Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Missbrauchspotential? Von
bürgerlicher Seite wird das Stimm- und Wahlrecht für Personen mit
geistiger Beeinträchtigung abgelehnt. Es bestehe ein
Missbrauchspotential, weil Beistände die Wahlrechte ihrer
Schützlinge übernehmen könnten. Zudem sei es nicht vertretbar, dass
nicht mündige und nicht handlungsfähige Personen in ein politisches
Amt gewählt werden könnten. Sollen Menschen mit geistiger
Beeinträchtigung auf Bundesebene abstimmen und wählen dürfen oder
nicht? Darüber diskutieren im Forum: · Marc Jost, EVP-Nationalrat
BE · Jan Habeggger, Stv. Geschäftsführer insieme · Dominic Frei,
Co-Präsident Schweizerischer Verband der Berufsbeistandspersonen
(telefonisch zugeschaltet)
Beeinträchtigung abstimmen. Auf Bundesebene nicht. Doch dies soll
sich nun ändern. Wer den Schweizer Pass hat und über 18 Jahr alt
ist, darf abstimmen und wählen. Dies gilt nicht für Menschen,
welche auf Grund einer geistigen Beeinträchtigung unter einer
umfassenden Beistandschaft stehen. Sie werden von einem Beistand
vertreten und sind vom Stimmrecht ausgeschlossen. Dies betrifft in
der Schweiz rund 16'000 Personen. Motion fordert politische Rechte
Die Regelung führt dazu, dass die Meinung der betroffenen Menschen
mit Beeinträchtigungen nicht zählt. Dies widerspricht der
UNO-Behindertenrechtskonvention, welche die Schweiz ratifiziert
hat. In Genf und Appenzell-Innerrhoden dürfen Menschen mit
geistiger Beeinträchtigung bereits wählen und abstimmen. In den
Kantonen Zürich, Zug, Neuenburg und Solothurn sind ähnliche
Vorstösse am Laufen. Eine Motion vom Berner EVP-Nationalrat Marc
Jost, fordert auf Bundesebene umfassende politische Rechte für
Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Missbrauchspotential? Von
bürgerlicher Seite wird das Stimm- und Wahlrecht für Personen mit
geistiger Beeinträchtigung abgelehnt. Es bestehe ein
Missbrauchspotential, weil Beistände die Wahlrechte ihrer
Schützlinge übernehmen könnten. Zudem sei es nicht vertretbar, dass
nicht mündige und nicht handlungsfähige Personen in ein politisches
Amt gewählt werden könnten. Sollen Menschen mit geistiger
Beeinträchtigung auf Bundesebene abstimmen und wählen dürfen oder
nicht? Darüber diskutieren im Forum: · Marc Jost, EVP-Nationalrat
BE · Jan Habeggger, Stv. Geschäftsführer insieme · Dominic Frei,
Co-Präsident Schweizerischer Verband der Berufsbeistandspersonen
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