012 • Dokumentenwesen im Ausland

012 • Dokumentenwesen im Ausland

16 Minuten

Beschreibung

vor 10 Monaten

In dieser Folge sprechen Torsten Zapf und Dr. Christian Flache
zusammen mit Experte Vladimir Primaczenko über die
Herausforderungen bei der Verwendung ausländischer Vollmachten
und warum die Ermittlung des Güterstandes bei bestimmten
Rechtsgeschäften eine tragende Rolle spielt.








Im Podcast wird von §800 ZPO und der Befreiung von §181 BGB
gesprochen. Ergänzend zum Podcast werden diese Gesetzteszitate
zur besseren Verständlichkeit wie folgt erläutert: 


§ 800 ZPO:  § 800 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt im
Wesentlichen die Möglichkeit, aus vollstreckbaren Grundschulden,
Hypotheken oder Rentenschulden direkt die Zwangsvollstreckung zu
betreiben – ohne vorher ein gerichtliches Urteil
einzuholen. 





Befreiung von § 181 BGB: Die Befreiung von § 181 BGB
bedeutet, dass eine Person ausnahmsweise doch ein Insichgeschäft
machen darf. Das heißt, sie darf in einem Geschäft auf beiden
Seiten handeln (z. B. für sich selbst und eine andere Person),
obwohl das normalerweise verboten ist. Diese Befreiung muss
explizit in der betroffenen Urkunde erteilt werden. 

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