#692 Erstkontakt im Gefängnis: Taktik, Vertrauen – und die Teamfrage
Die spannende Welt der Strafverteidigung (8)
14 Minuten
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Beschreibung
vor 7 Monaten
Duri berichtet von einer Hausdurchsuchung beim Klienten zuhause.
Die Polizei trifft dabei auf die gesamte Familie – die Situation
eskaliert beinahe. Nina stellt die Frage, ob es nicht im Interesse
aller wäre, bei Hausdurchsuchungen die Verteidigung beizuziehen.
Könnte das nicht deeskalierend wirken – und zugleich helfen, die
Rechte des Klienten zu wahren? Sodann greifen Nina und Duri die
Frage aus der letzten Episode auf: Soll die Verteidigung den ersten
Gefängnisbesuch beim Klienten als Team machen – oder ist es besser,
alleine zu gehen? Die Hörer haben abgestimmt: Knappes Ergebnis mit
56 zu 44 Prozent für den Einzelbesuch. Wie haben Nina und Duri
selbst abgestimmt? Und wie interpretieren sie dieses Resultat?
Anschliessend schildert Duri seinen Besuch im Gefängnis. Laut
Hafteinvernahme hat der Staatsanwalt beim Beschuldigten eine
fehlende Erschütterung konstatiert – und wertet dies als weiteres
Indiz für seinen Tatverdacht. Wie erlebt Duri den Mandanten? Wie
verlief das Gespräch? Wie wurde der Dolmetscher eingebunden? Wie
geht man als Verteidigung mit einem Fall um, wenn scheinbar alles
gegen den Klienten spricht? Konnte Duri neue Ermittlungsansätze
gewinnen – oder bestätigt sich das Bild der
Strafverfolgungsbehörden? Im Gespräch mit dem Klienten ergibt sich,
dass das Blut an dessen Händen allenfalls tierischen Ursprungs ist
– nicht menschlich. Dies wirft die Frage auf, wann man einen
solchen Hinweis ins Verfahren einführen sollte. Ein proaktives
Vorgehen kann die Ermittlungen frühzeitig in eine andere Richtung
lenken. Wer zuwartet, riskiert, dass sich das Bild des „überführten
Täters“ in den Köpfen der Ermittler verfestigt. Ein entlastender
Hinweis kann im frühen Stadium besonders wirksam sein und den Druck
auf den Klienten verringern. Für taktisches Zuwarten spricht
hingegen, dass man als Verteidigung nicht die Unschuld beweisen
muss. Allenfalls verfestigt man damit ungewollt gar den
Tatverdacht. Wer die Karten zu früh offenlegt, riskiert zudem, dass
diese von den Strafverfolgern strategisch umgedeutet werden, diese
ihre Schuldhypothese immer wieder anpassen. Das Team diskutiert:
Soll dieser neue Hinweis – allenfalls tierisches Blut statt
Täterblut – sofort ins Verfahren eingeführt werden? Oder nicht? Du
entscheidest mit: Stimme mit Nina und Duri ab auf [Duris
LinkedIn-Profil](https://www.linkedin.com/in/duri-bonin-95476b193/).
Willkommen im Strafverteidiger-Team! Willkommen in der spannenden
Welt der Strafverteidigung. Fragen, Meinungen, Feedback? Schreibe
an [bonin@blra.ch](https://www.duribonin.ch). Links zu diesem
Podcast: - Anwaltskanzlei von [Nina Langner & Duri
Bonin](https://www.duribonin.ch) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung
und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) - Das Buch
zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über
Strafverfolgung, Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf
dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/
oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach
'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
Die Polizei trifft dabei auf die gesamte Familie – die Situation
eskaliert beinahe. Nina stellt die Frage, ob es nicht im Interesse
aller wäre, bei Hausdurchsuchungen die Verteidigung beizuziehen.
Könnte das nicht deeskalierend wirken – und zugleich helfen, die
Rechte des Klienten zu wahren? Sodann greifen Nina und Duri die
Frage aus der letzten Episode auf: Soll die Verteidigung den ersten
Gefängnisbesuch beim Klienten als Team machen – oder ist es besser,
alleine zu gehen? Die Hörer haben abgestimmt: Knappes Ergebnis mit
56 zu 44 Prozent für den Einzelbesuch. Wie haben Nina und Duri
selbst abgestimmt? Und wie interpretieren sie dieses Resultat?
Anschliessend schildert Duri seinen Besuch im Gefängnis. Laut
Hafteinvernahme hat der Staatsanwalt beim Beschuldigten eine
fehlende Erschütterung konstatiert – und wertet dies als weiteres
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verlief das Gespräch? Wie wurde der Dolmetscher eingebunden? Wie
geht man als Verteidigung mit einem Fall um, wenn scheinbar alles
gegen den Klienten spricht? Konnte Duri neue Ermittlungsansätze
gewinnen – oder bestätigt sich das Bild der
Strafverfolgungsbehörden? Im Gespräch mit dem Klienten ergibt sich,
dass das Blut an dessen Händen allenfalls tierischen Ursprungs ist
– nicht menschlich. Dies wirft die Frage auf, wann man einen
solchen Hinweis ins Verfahren einführen sollte. Ein proaktives
Vorgehen kann die Ermittlungen frühzeitig in eine andere Richtung
lenken. Wer zuwartet, riskiert, dass sich das Bild des „überführten
Täters“ in den Köpfen der Ermittler verfestigt. Ein entlastender
Hinweis kann im frühen Stadium besonders wirksam sein und den Druck
auf den Klienten verringern. Für taktisches Zuwarten spricht
hingegen, dass man als Verteidigung nicht die Unschuld beweisen
muss. Allenfalls verfestigt man damit ungewollt gar den
Tatverdacht. Wer die Karten zu früh offenlegt, riskiert zudem, dass
diese von den Strafverfolgern strategisch umgedeutet werden, diese
ihre Schuldhypothese immer wieder anpassen. Das Team diskutiert:
Soll dieser neue Hinweis – allenfalls tierisches Blut statt
Täterblut – sofort ins Verfahren eingeführt werden? Oder nicht? Du
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