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LAG- MV, Urteil vom 28.01.2025 - 5 SLa 159/24

Der Kläger war ab 01.10.2020 zunächst als Personalleiter bei
einer anderen Gesellschaft tätig und verdiente monatlich 4.200 €
brutto. Sein Arbeitsverhältnis ging ab dem 01.10.2021 auf die
Beklagte über, wobei seine ursprünglichen Vertragsbedingungen
unverändert fortgalten.

Ab Februar 2022 betreute der Kläger rund 800 Beschäftigte, vorher
ca. 80.

Ende 2022 und Mitte 2023 stellte die Beklagte jeweils weitere
Personalleiter ein, die mit 10.000 € brutto monatlich (plus
Provisionszahlung und Dienstwagen) deutlich höher vergütet
wurden. Beide hatten höherwertige Qualifikationen (Diplom-Ökonom,
Master Human Resource Management) und umfangreichere
Berufserfahrungen in Großunternehmen.

Der Kläger verlangte rückwirkend ab Oktober 2020 eine Vergütung
von ebenfalls 10.000 € monatlich und begründete dies mit dem
arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz sowie einer
Diskriminierung wegen des Geschlechts.

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„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?“

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