Drohenpodcast Folge 2: Kein Gramm zu viel

Drohenpodcast Folge 2: Kein Gramm zu viel

8 Minuten

Beschreibung

vor 10 Monaten

Spaß mit Drohnen-Recht


Heute: Kleines Gewicht, große Wirkung – kein Gramm zu viel


Mein Name ist Henry und ich bin Jurist. Und wo andere
Drohnenpiloten Spaß am Fliegen haben, da habe ich den Endgegner
im Blick: Fliegen 100% nach den rechtlichen Vorgaben. Ihr denkt,
das geht doch gar nicht? Aber die Geschichte ist wahr. Meine
Mission ist es hier auf dem Kanal zu zeigen: rechtlich sauber
fliegen geht. So weh es auch tun mag.


Passend zur Neuerscheinung der DJI Flip nehmen wir uns heute das
Thema MTOM zur Brust und den Spaß, den man als Jurist damit haben
kann. Disclaimer: Alles was ich hier sage dient der Unterhaltung
durch juristisches Allerlei. Es ist nicht damit verbunden, dass
ich alles davon für richtig und vernünftig halte.


Aufhänger für diese Folge war ein Vorbericht zur DJI Flip beim
YouTube-Kanal von MichasWelt. Die Drohne selber finde ich nur so
semi-spannend. Interessanter Faltmechanismus, Videoleistung wohl
ähnlich einer Mini 4 Pro und mit Möglichkeiten, sie wie die DJI
Neo ohne externe Steuerung starten, filmen und landen zu lassen.
Spaß und Ehre daran hatte ich schon meinem Video zur Neo
genommen. Denn autonom fliegen ohne richtige Eingreifmöglichkeit
ist in der EU ohne Sondergenehmigung nicht. Das ist aber heute
nicht unser Thema. Etwas anderes hat meine Aufmerksamkeit erregt.
Die Drohne ist 249g schwer und das ist auch gut so. Denn damit
konnte sie eine C0-Zertifizierung bekommen und das ermöglicht es
sogar teilweise mal draußen zu fliegen. Wo genau? Das ist Thema
einer anderen Folge demnächst. Die Grenze für die paradiesischen
Flugmöglichkeiten einer C0-Zertifizierung liegt genau bei 250g.
Passt also. Doch MichasWelt hat eine Werbeseite ausgegraben, wo
auf die Kompatibilität der DJI Flip mit dem DJI Cellular Dongle 2
hingewiesen wurde. Ein kleiner Zusatz, der das Fliegen auch dort
ermöglicht, wo normale Controller nicht hinkommen und dann das
Mobilfunknetz eingreift. Freudestrahlend wird dort darauf
hingewiesen, dass die Drohne auch mit den 295g immer noch so
kompakt sei. Aufmerksame Zuschauer haben schon festgestellt, 295g
ist mehr als 250g. Und nun? Da kommt das MTOM ins Spiel. Das das
ist das Abfluggewicht, auf Englisch viel cooler „Maximum Take-Off
Mass“ genannt. Spannend ist, dass das vom Hersteller selber
festgelegt wird und in die Bedienungsanleitung geschrieben haben
muss. Auf dieser Basis erfolgt dann die Zertifizierung.
Regelungen dazu finden sich in den EU-Verordnungen 2019/945 und
2019/947. Vor Aufnahme des Betriebs muss der Fernpilot
überprüfen, dass die Masse einer möglichen zusätzlichen Nutzlast,
die die Drohne mit sich führt, nicht die vom Hersteller
festgelegte MTOM oder das MTOM-Limit seiner Klasse übersteigt
(UAS.OPEN.060). Verantwortlich ist also der Fernpilot. Und nach §
58 Abs. 2 Nr. 10 Luftverkehrsgesetz ist es sogar eine
Ordnungswidrigkeit, wenn man sich nicht daran hält. Der hier
besprochene Fall ist da noch recht einfach. Mit 295g wird aus
einer C0-Lizenz nicht plötzlich eine C1-Zertifizierung. Das wäre
ja noch schöner bzw. wie wir Deutschen sagen: wo kämen wir denn
da hin. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Und selbst wenn man
meint, dass dann plötzlich aus der DJI-Drohne eine
Selbstbaudrohne wird, so sind wir Bereich der Klasse A3. Und da
muss man dahin, wo sich die Aliens in den Kornkreisen Gute-Nacht
sagen: raus aufs Land, weg von allen Wohngebieten. Dahin, wo
Drohnenfliegen zu einem meditativen Erlebnis wird. Aber dass
durch Anbringen von Zubehör ein Selbstbau vorliegt, das glaubt
wohl keiner.


Aber wo ist der rechtliche Spaß? Der kommt, wenn wir kleiner
denken. Was ist denn mit einem ND-Filter mit 5 Gramm oder einem
kleinen LED-Licht mit einem Gramm? Und was ist, wenn wir das
ganze mit der DJI Neo durchspielen, die doch nur 135g wiegt und
damit trotz all dieser Spielchen unter 250g bleiben? Jetzt kommt
es: Da gilt das gleiche. 135g sind bei der Neo das MTOM und das
muss eingehalten werden. Es sei denn, es wurde schon offiziell
Zubehör in der Beschreibung (also in der Bedienungsanleitung und
damit auch als Teil der Zerifizierung) benannt. Da ist aber in
der Regel nur DJI-Zubehör aufgeführt, wenn überhaupt. Also den
ND-Filter von Ebay auf die Neo gepackt, 140g abheben lassen und
schwupps, schon illegal. Der Einstieg in die Kriminalität.
Verhaftung, Verurteilung, sozialer Abstieg. Nicht schön, aber so
ist Drohnenfliegen.


Nun seid Ihr gewarnt. Und das war es wieder für heute. Bis zur
nächsten Folge von „Spaß mit Drohnenrecht“.
      

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