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Beschreibung
vor 1 Jahr
Einiges los in Berlin und in Karlsruhe: Vor der konstituierenden
Sitzung des gerade frisch gewählten Bundestages trat noch schnell
der alte Bundestag zusammen, um über nichts geringeres als eine
Grundgesetzesänderung zu entscheiden. Die Opposition war nicht
begeistert und wandte sich unverzüglich an das BVerfG. Ob man den
alten Bundestag noch einberufen darf und ob dieser die
Schuldenbremse ändern durfte, erklärt Euch in dieser Folge Horst
Wüstenbecker, Rechtsanwalt und Repetitor.
Zugehöriger Beitrag: Wüstenbecker RÜ 2025, 278 (genaue Fundstelle
folgt!)
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