#688 Causa Vincenz: Das Bundesgericht korrigiert das Zürcher Obergericht – und zwar mit deutlichen Worten
Urteil des Bundesgericht vom 17. Februar 2025 (7B_256/2024,
7B_347/2024)
16 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 8 Monaten
Im Strafverfahren gegen Pierin Vincenz hat die
Oberstaatsanwaltschaft den Beschluss des Obergerichts vom 25.1.24
an das Bundesgericht weitergezogen. Nachdem Duri Bonin die
Beschwerde in Strafsachen vom 19.3.24 in der Podcastfolge '#684
Causa Vincenz: Die Staatsanwaltschaft auf dem Weg ans Bundesgericht
– Eine Analyse ihrer Beschwerde in Strafsachen' besprochen hat,
widmet er sich in dieser Folge dem Urteil 7B_347/2024 des
Bundesgerichts vom 17. Februar 2025. Zunächst steht Formelles im
Zentrum: Mit welcher Begründung ist das Bundesgericht auf die
Beschwerde der (Ober-) Staatsanwaltschaft eingetreten? Wie
begründet es die Ausnahme von der hohen Schwelle gemäss Art. 93
Abs. 1 lit. a BGG? Weshalb liegt vorliegend ein nicht
wiedergutzumachender Nachteil vor? Welche Rolle spielen dabei das
Beschleunigungsgebot, das Risiko einer Verjährung und die Weisungen
des Obergerichts zur Anpassung der Anklage? Und wie bewertet das
Bundesgericht den Vorwurf der Oberstaatsanwaltschaft, das
Obergericht betreibe eine rechtsverweigernde Praxis? Inwieweit
greift das Bundesgericht die Kritik auf, dass die
Rückweisungsgründe konstruiert seien? In materieller Hinsicht
bestätigt das Bundesgericht, dass die Anklageschrift den
Anforderungen von Art. 325 StPO genügt. Doch woran misst es das
konkret? Wie geht es mit dem Vorwurf um, die Anklage sei
ausschweifend, wiederholend und einem Plädoyer gleichkommend? In
welchem Verhältnis steht die Pflicht zur Klarheit zur Zulässigkeit
von Komplexität? Im Kontext von Art. 68 StPO beurteilt das
Bundesgericht die Frage, ob die Anklage zwingend vollständig in
eine andere Sprache zu übersetzen ist. Reicht es aus, wenn der
wesentliche Inhalt der Anklage in übersetzten Entwürfen vorlag und
der Beschuldigte über anwaltliche Vertretung sowie gewisse
Deutschkenntnisse verfügte? Dieser Podcast richtet sich an alle,
die sich für Strafrecht und Strafprozessrecht interessieren – egal
ob als Praktikerin, Student, wissenschaftlich Tätige oder einfach
engagierte Beobachterin des Rechtsstaats. Wer wissen will, wie das
Bundesgericht denkt, urteilt – und interveniert –, ist hier
richtig. Links zu diesem Podcast: - [#684 Causa Vincenz: Die
Staatsanwaltschaft auf dem Weg ans Bundesgericht – Eine Analyse
ihrer Beschwerde in
Strafsachen](https://www.duribonin.ch/684-causa-vincenz-die-staatsanwaltschaft-auf-dem-weg-ans-bundesgericht-eine-analyse-ihrer-beschwerde-in-strafsachen/)
- [Medienmitteilung des Bundesgerichts betr. Urteil vom 17. Februar
2025 in Sachen 7B_256/2024,
7B_347/2024](https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/7b_0256_2024_yyyy_mm_dd_T_d_09_57_43.pdf)
(Strafverfahren gegen Pierin Vincenz) - [Urteil vom 17. Februar
2025 in Sachen 7B_256/2024,
7B_347/2024](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://17-02-2025-7B_256-2024&lang=de&zoom=&type=show_document)
- [Staatsanwaltschaft spricht von «Rechtsverweigerung» und
«Schimäre»](https://www.tagesanzeiger.ch/pierin-vincenz-staatsanwaltschaft-spricht-von-rechtsverweigerung-726694714049)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das
Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über
Strafverfolgung, Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf
dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/
oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach
'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
Oberstaatsanwaltschaft den Beschluss des Obergerichts vom 25.1.24
an das Bundesgericht weitergezogen. Nachdem Duri Bonin die
Beschwerde in Strafsachen vom 19.3.24 in der Podcastfolge '#684
Causa Vincenz: Die Staatsanwaltschaft auf dem Weg ans Bundesgericht
– Eine Analyse ihrer Beschwerde in Strafsachen' besprochen hat,
widmet er sich in dieser Folge dem Urteil 7B_347/2024 des
Bundesgerichts vom 17. Februar 2025. Zunächst steht Formelles im
Zentrum: Mit welcher Begründung ist das Bundesgericht auf die
Beschwerde der (Ober-) Staatsanwaltschaft eingetreten? Wie
begründet es die Ausnahme von der hohen Schwelle gemäss Art. 93
Abs. 1 lit. a BGG? Weshalb liegt vorliegend ein nicht
wiedergutzumachender Nachteil vor? Welche Rolle spielen dabei das
Beschleunigungsgebot, das Risiko einer Verjährung und die Weisungen
des Obergerichts zur Anpassung der Anklage? Und wie bewertet das
Bundesgericht den Vorwurf der Oberstaatsanwaltschaft, das
Obergericht betreibe eine rechtsverweigernde Praxis? Inwieweit
greift das Bundesgericht die Kritik auf, dass die
Rückweisungsgründe konstruiert seien? In materieller Hinsicht
bestätigt das Bundesgericht, dass die Anklageschrift den
Anforderungen von Art. 325 StPO genügt. Doch woran misst es das
konkret? Wie geht es mit dem Vorwurf um, die Anklage sei
ausschweifend, wiederholend und einem Plädoyer gleichkommend? In
welchem Verhältnis steht die Pflicht zur Klarheit zur Zulässigkeit
von Komplexität? Im Kontext von Art. 68 StPO beurteilt das
Bundesgericht die Frage, ob die Anklage zwingend vollständig in
eine andere Sprache zu übersetzen ist. Reicht es aus, wenn der
wesentliche Inhalt der Anklage in übersetzten Entwürfen vorlag und
der Beschuldigte über anwaltliche Vertretung sowie gewisse
Deutschkenntnisse verfügte? Dieser Podcast richtet sich an alle,
die sich für Strafrecht und Strafprozessrecht interessieren – egal
ob als Praktikerin, Student, wissenschaftlich Tätige oder einfach
engagierte Beobachterin des Rechtsstaats. Wer wissen will, wie das
Bundesgericht denkt, urteilt – und interveniert –, ist hier
richtig. Links zu diesem Podcast: - [#684 Causa Vincenz: Die
Staatsanwaltschaft auf dem Weg ans Bundesgericht – Eine Analyse
ihrer Beschwerde in
Strafsachen](https://www.duribonin.ch/684-causa-vincenz-die-staatsanwaltschaft-auf-dem-weg-ans-bundesgericht-eine-analyse-ihrer-beschwerde-in-strafsachen/)
- [Medienmitteilung des Bundesgerichts betr. Urteil vom 17. Februar
2025 in Sachen 7B_256/2024,
7B_347/2024](https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/7b_0256_2024_yyyy_mm_dd_T_d_09_57_43.pdf)
(Strafverfahren gegen Pierin Vincenz) - [Urteil vom 17. Februar
2025 in Sachen 7B_256/2024,
7B_347/2024](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://17-02-2025-7B_256-2024&lang=de&zoom=&type=show_document)
- [Staatsanwaltschaft spricht von «Rechtsverweigerung» und
«Schimäre»](https://www.tagesanzeiger.ch/pierin-vincenz-staatsanwaltschaft-spricht-von-rechtsverweigerung-726694714049)
- Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das
Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über
Strafverfolgung, Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf
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