#686 Soll die Verteidigung in der Hafteinvernahme Ergänzungsfragen stellen?

#686 Soll die Verteidigung in der Hafteinvernahme Ergänzungsfragen stellen?

Die spannende Welt der Strafverteidigung (7)
15 Minuten

Beschreibung

vor 8 Monaten
Nina und Duri diskutieren eine Frage, die Strafverteidigerinnen
immer wieder beschäftigt: Soll man in der Hafteinvernahme
Ergänzungsfragen stellen – oder gerade nicht? Was spricht dafür,
was dagegen? Sie beleuchten die besondere Situation unmittelbar
nach der Verhaftung, in der noch keine Akteneinsicht gewährt wird
und jede Intervention wohlüberlegt sein muss. Kann man mit präzisen
Fragen die Aussage retten – oder riskiert man, dass sich der Klient
in Widersprüche verstrickt? Danach geht es um ein Thema, das im
Praxisalltag grosse Bedeutung hat und doch oft übersehen wird: Wen
wählt man als Dolmetscher, wenn man den Klienten im Gefängnis
besucht? Soll man auf die Person zurückgreifen, die schon bei
Polizei oder Staatsanwaltschaft übersetzt hat? Oder klugerweise
eben gerade nicht? Die Wahl kann entscheidend sein – für das
Vertrauen des Klienten, für die Qualität der Kommunikation und für
die spätere Verteidigungsstrategie. Schliesslich bereiten sich Nina
und Duri auf den ersten Gefängnisbesuch vor. Eine
Schlüsselsituation im Mandat: Wie plant man diesen Moment? Welche
Informationen nimmt man mit? Und: Geht man zu zweit oder alleine?
Für einen Besuch alleine spricht, dass das Gespräch zwischen
Verteidigerin und Klient vertraulicher und intimer verläuft. Gerade
in einer emotional angespannten Ausnahmesituation kann das helfen,
schneller eine persönliche Beziehung aufzubauen. Der Klient muss
sich nur auf eine Person einlassen – das kann entlastend wirken,
insbesondere wenn er unter Stress steht oder noch kein Vertrauen
gefasst hat. Auch organisatorisch ist der Einzelbesuch einfacher:
keine Terminabsprachen im Team, grössere Flexibilität bei
kurzfristigen Besuchen. Zudem ist von Anfang an klar, wer das
Gespräch führt, was bei einem sensiblen Erstkontakt für Struktur
und Orientierung sorgen kann. Für einen Besuch zu zweit spricht
hingegen, dass man im Team mehr wahrnimmt: Vier Ohren hören mehr
als zwei – nicht nur auf der Sachebene, sondern auch, was
Zwischentöne, Körpersprache oder Stimmungen betrifft. Gerade wenn
es sprachlich schwierig wird oder der Klient wenig von sich aus
erzählt, kann eine zweite Person stützen, klären, ergänzen. Auch
taktisch ist man flexibler: Eine Person kann empathisch zuhören,
die andere kritisch nachfragen oder mitnotieren. So lässt sich das
Gespräch besser steuern und zugleich dokumentieren. Der gemeinsame
Auftritt signalisiert dem Klienten zudem, dass man den Fall ernst
nimmt – und dass er nicht allein ist, sondern von einem Team
unterstützt wird. Besonders in komplexen Fällen kann das Vertrauen
stärken. Das Team diskutiert - und du kannst mitentscheiden. Stimme
mit Nina und Duri ab auf [Duris
LinkedIn-Profil](https://lnkd.in/dy6QyrqX). Willkommen im
Strafverteidiger-Team! Willkommen in der spannenden Welt der
Strafverteidigung. Fragen, Meinungen, Feedback? Schreibe an
[bonin@blra.ch](https://www.duribonin.ch). Links zu diesem Podcast:
- Anwaltskanzlei von [Nina Langner & Duri
Bonin](https://www.duribonin.ch) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung
und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) - Das Buch
zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über
Strafverfolgung, Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf
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