G 1/22 "Prioritätsrechtsnachfolge" - Vorlagefragen
Persönliche Berechtigung zur Inanspruchnahme eines Prioritätsrechts
13 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 10 Monaten
In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler über die
gemeinsame Entscheidung G 1/22 und G 2/22 der Großen
Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2023. In
dieser ersten von zwei Folgen wird die Vorgeschichte der
Entscheidung aufbereitet: Eine internationale Patentanmeldung, die
die Priorität einer US Provisional Anmeldung beansprucht, wird in
einem europäischen Einspruchsverfahren angegriffen. Da die
Erstanmeldung auf die Erfinder direkt angemeldet war und die
internationale Anmeldung im Namen des Dienstgebers erfolgte, wurde
der Prioritätsanspruch nicht anerkannt, da der Übergang des
Prioritätsrechts nicht nachgewiesen werden konnte. Dies führte
dazu, dass eine Zwischenveröffentlichung die Neuheit des
europäischen Patents zerstörte. Der zweite Fall betrifft eine
Teilanmeldung des strittigen europäischen Patents, das noch im
Prüfungsverfahren aufgrund der Zwischenveröffentlichung
zurückgewiesen wurde. Auf dem Prüfstand der Großen Beschwerdekammer
stand nun die bisherige sehr formalistisch streng geprägte
Rechtsprechungspraxis der Beschwerdekammern in Hinblick auf das
Erfordernis des Nachweises der Übertragung des Prioritätsrechts vor
dem Anmeldetag der prioritätsbeanspruchenden Anmeldung. Wie die
Große Beschwerdekammer entschieden hat, erfahren Sie in der
nächsten Folge.
gemeinsame Entscheidung G 1/22 und G 2/22 der Großen
Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2023. In
dieser ersten von zwei Folgen wird die Vorgeschichte der
Entscheidung aufbereitet: Eine internationale Patentanmeldung, die
die Priorität einer US Provisional Anmeldung beansprucht, wird in
einem europäischen Einspruchsverfahren angegriffen. Da die
Erstanmeldung auf die Erfinder direkt angemeldet war und die
internationale Anmeldung im Namen des Dienstgebers erfolgte, wurde
der Prioritätsanspruch nicht anerkannt, da der Übergang des
Prioritätsrechts nicht nachgewiesen werden konnte. Dies führte
dazu, dass eine Zwischenveröffentlichung die Neuheit des
europäischen Patents zerstörte. Der zweite Fall betrifft eine
Teilanmeldung des strittigen europäischen Patents, das noch im
Prüfungsverfahren aufgrund der Zwischenveröffentlichung
zurückgewiesen wurde. Auf dem Prüfstand der Großen Beschwerdekammer
stand nun die bisherige sehr formalistisch streng geprägte
Rechtsprechungspraxis der Beschwerdekammern in Hinblick auf das
Erfordernis des Nachweises der Übertragung des Prioritätsrechts vor
dem Anmeldetag der prioritätsbeanspruchenden Anmeldung. Wie die
Große Beschwerdekammer entschieden hat, erfahren Sie in der
nächsten Folge.
Weitere Episoden
19 Minuten
vor 1 Tag
23 Minuten
vor 2 Wochen
17 Minuten
vor 3 Wochen
32 Minuten
vor 4 Wochen
In Podcasts werben
Kommentare (0)