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Der Beschäftigtendatenschutz in Deutschland kommt nicht voran.
Eigentlich sieht eine Öffnungsklausel in der DSGVO vor, dass die
EU-Mitgliedsstaaten diesbezüglich mit nationalen Gesetzen das Recht
ausgestalten dürfen. In Deutschland existiert aber bis dato nur der
unspezifische Paragraf 26 BDSG und einige gleichlautende
Vorschriften in Landesdatenschutzgesetzen. Seit mehr als zehn
Jahren ist vorgesehen, ein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz
zu entwickeln. Auch die Ampelkoalition hatte sich ein solches in
ihr Pflichtenheft für die Legislaturperiode geschrieben. Im Oktober
2024 legte sie schließlich einen Referentenentwurf vor. Dieser sah
unter anderem klare Regeln zur Einwilligung von Arbeitnehmern,
Überwachungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber und Löschfristen für
Beschäftigtendaten vor. Doch mit dem Scheitern der Ampel Anfang
November wanderte dieser Entwurf direkt in die Tonne. Im
c't-Datenschutz-Podcast diskutieren Joerg und Holger mit
Rechtsanwalt Dr. Marc Störing die aktuelle Lage. Marc berät für die
Kanzlei Osborne Clarke Unternehmen und Konzerne
datenschutzrechtlich. In der Episode erläutert er fachkundig die
Situation des europäischen Beschäftigtendatenschutzes und ordnet
zwei wichtige Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus den
Jahren 2023 und 2024 dazu ein. Die Diskutanten sind sich einig,
dass wenig Hoffnung auf eine baldige gesetzliche Regelung besteht.
Ein Blick auf die Programme der Parteien zur Bundestagswahl zeigt,
dass sich nur die SPD klar für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz
ausspricht. Angesichts der aktuellen Lage sei unwahrscheinlich,
dass das Thema in einem möglichen Koalitionsvertrag eine Rolle
spielen wird. Für Unternehmen und Beschäftigte bedeutet dies weiter
ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Viele praktische Fragen, etwa
zur privaten Nutzung von Firmen-Mailkonten oder der Überwachung am
Arbeitsplatz, bleiben in einer Grauzone. Marc, Joerg und Holger
hoffen, dass die Politik das Thema Beschäftigtendatenschutz nicht
auf die lange Bank schiebt. Nur ein detailliertes Gesetz könne für
mehr Rechtssicherheit sorgen.

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„Scherbenhaufen Beschäftigtendatenschutz“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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