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  4. Krypto-Gewinne sind nicht (mehr) steuerfrei
Dies ist ausdrücklich KEINE Empfehlung wegen des Krieges in der
Ukraine und den Kurseinbrüchen an den Börsen in digitale
Krypto-Assets zu flüchten. Wie man am aktuellen Absturz auch von
Bitcoin & Co sieht, sind Kryptos keine sicheren Häfen, es fehlt
hier noch am Anlegervertrauen. Vielmehr ist dies ein Hinweis auf
eine Steueränderung für jene, die sich schon länger mit der Idee
befassen, einen kleinen Teil ihres Vermögens in Krypto-Assets zu
stecken. In Österreich sind Gewinne aus Krypto-„Währung“ ab dem
 1. März 2022 mit 27,5 Prozent zu versteuern, egal wie lange
man die Assets behält. Bisher musste man Krypto-Gewinne hierzulande
nur beim Verkauf innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist
versteuern. Wer bis zum 28.2. Bitcoin, Etherium & Co.
anschafft, hat künftig Altbestand in seiner Wallet, der bei einer
Behaltedauer über einem Jahr weiterhin steuerfrei bleibt. Mining
und Staking, also das Schürfen und Vermehren von Krypto-Assets wird
künftig auch mit 27,5 Prozent besteuert, so lange es nicht im
größeren Umfang gewerbsmäßig erfolgt. Dann wäre die meist höhere
progressive Einkommensteuer von bis zu 55 Prozent fällig.

Es gibt künftig aber auch steuerliche Vorteile: Die Verluste aus
Krypto-Spekulationen können mit Gewinnen aus Wertpapieren,
Dividenden und Zinsen gegengerechnet werden. Auch muss man den
Tausch eines Krypto-Assets gegen ein anderes, zum Beispiel
Bitcoin gegen Ethereum innerhalb eines Jahres nicht versteuern.
Die Krypto-Börsen behalten künftig die Steuern ein und führen sie
an das Finanzamt ab. Einkünfte aus Krypto-Derivaten wie etwa
Token auf Aktien, Kunst etc. unterliegen übrigens dem
persönlichen, progressiven Einkommensteuersatz, außer man
beauftragt seine Krypto-Börse, freiwillig KESt einzubehalten.


Theoretisch könnte man sein Krypto-Wallet auch im Ausland
einrichten. Aber abgesehen von der erforderlichen
Steuerehrlichkeit ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich auch
hier die Finanzämter der EU-Staaten austauschen.


In Deutschland sind Gewinne aus Krypto-Verkäufen weiterhin nur zu
versteuern, wenn man die Vermögenswerte innerhalb eines Jahres
wieder verkauft. Es gibt eine Freigrenze von 600 Euro. Ein Cent
darüber und man muss den Gesamtgewinn versteuern.


In der Schweiz unterliegen Guthaben in Krypto der Vermögenssteuer
zum Jahresendkurs.  Als Steuerbasis publiziert die
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für Bitcoin, Ether und
weitere virtuelle „Währungen“ einen offiziellen Kurswert als
Durchschnitt von verschiedenen Handelsplattformen. Kapitalgewinne
sind steuerfrei, aber auch Verluste können nicht abgezogen
werden. Mining, Staking oder Lending ist ein zu versteuerndes
Einkommen.


Wie immer bei der Veranlagung  gilt allerdings auch bei
Krypto-Investments: Die Ertragschancen und auch das Risiko, nicht
die Besteuerung sollten im Vordergrund stehen …


Rechtlicher Hinweis: Für Verluste, die aufgrund von
getroffenen Aussagen entstehen, übernehmen die Autorin,
Julia Kistner keine  Haftung.


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Foto: Pixabay
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„Krypto-Gewinne sind nicht (mehr) steuerfrei“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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