Zeit, Verluste bis Jahresende mit Gewinnen auszugleichen!

Zeit, Verluste bis Jahresende mit Gewinnen auszugleichen!

4 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Erträge aus der Wertpapierveranlagung werden generell mit der
Kapitalertragsteuer, kurz KESt endbesteuert. Und die wird vom
Broker oder der Bank automatisch für den Anleger von der Steuer
abgezogen. Man muss sich selbst darum nicht kümmern. Es sei denn,
die Bank oder der Broker haben in Österreich keine steuerliche
Vertretung, was die Neobroker aus Deutschland nicht haben. Dann
muss man selbst mit dem Fiskus abrechnen. Die deutschen Neobroker
unterstützen ihre Kunden zwar mit Daten bei den
Steuerberechnungen, es ist trotzdem mühsam.


Während Erträge auf dem Sparbuch mit 25 Prozent besteuert werden,
fällt bei allen Kapitalerträgen auf Wertpapieren der erhöhte
Steuersatz von 27,5 Prozent an, in Deutschland inklusive Soli
fast annähernd so viel. Dies unabhängig davon, wie lange man ein
Wertpapier hält. Das betrifft Kupon- und Zinszahlungen von
Anleihen und anderen Schuldverschreibungen ebenso wie
Dividendenzahlungen, Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
und Einkünfte aus Derivaten. Besteuert werden auch die Erträge
aus Investmentfonds, das sind Ausschüttungen oder
ausschüttungsgleiche Erträge.


Ein Teil der bezahlten KEST kann man sich allerdings zurückholen,
wenn man die in Österreich realisierten Kapitalerträge mit
Wertpapierverlusten im selben Jahr gegenrechnet. In Deutschland
ist zu Jahresende keine so große Eile geboten, weil man
realisierte Verluste in diesem Jahr auch noch mit Kapitalerträge
2024 gegenrechnen kann.


Gerade in Österreich lebende Anleger sollten daher zu Jahresende
noch einmal ihr Depot durchforsten, ob es vielleicht Depotleichen
gibt, die man ohnedies loswerden wollte. Man kann aber auch
Aktien oder ETFs, an die man weiterhin glaubt, mit Verlust
verkaufen und die selbe Anzahl sofort wieder kaufen und so mit
den realisierten Verlusten in diesem Jahr die zu besteuernden
Erträge schmälern und die Aktien oder Fonds dennoch weiterhin im
Depot haben. Bei Fonds sollte man hier erst prüfen, ob sich
Verkauf und Neu-Kauf rechnen, da in der Regel beim Kauf und
manchmal sogar auch beim Verkauf ein Ausgabeaufschlag fällig
wird.


Von der Bank oder dem Broker erhält man automatisch eine
Steuergutschrift über die realisierten Verluste. Vorausgesetzt
man macht die Verluste und Gewinne auf demselben Depot. Hat man
mehrere Depots und macht auf dem einen Gewinne und auf dem
anderen Verluste oder hat die Depotbank keinen steuerlichen
Vertreter oder führt man ein Gemeinschaftsdepot, dann muss man
den Gewinn- und Verlustausgleich über die
Einkommensteuererklärung wieder selbst in die Wege leiten. Das
ist Arbeit, aber wer zahlt schon gerne zu viel Steuern…


Rechtshinweis: Dies ist die Meinunung der
Autorin und keine Anlageempfehlung. Julia Kistner übernimmt
hierfür keine Haftung.


#Börse #investment #Jahresendrally #Verlustausgleich #realisieren
#Gewinne #Verluste #podcast


Foto: Unsplash/Markus Winkler

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15