BAG: Urlaub und Krankheit im Ausland
13 Minuten
Beschreibung
vor 10 Monaten
BAG, Urteil vom 15. Januar 2025 – 5 AZR 284/24
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland
Sachverhalt:
Kläger: Seit 2002 als Lagerarbeiter beschäftigt,
Bruttogehalt 3.612,94 €.
Vorfall:
Beklagte: Kürzte die Vergütung und verweigerte die
Entgeltfortzahlung mit Verweis auf Zweifel an der
Arbeitsunfähigkeit.
Beweiswert der Bescheinigung:
Grundsätzlich sind Bescheinigungen aus Nicht-EU-Staaten
gleichwertig, wenn der Arzt klar zwischen Krankheit und
Arbeitsunfähigkeit unterscheidet.
In diesem Fall hat die Gesamtwürdigung des Sachverhalts durch
die Vorinstanz jedoch gefehlt.
Auffälligkeiten im Einzelfall:
Bescheinigung für 24 Tage ohne Wiedervorstellung.
Reisebuchung und Rückreise trotz attestiertem Reiseverbot.
Wiederholte Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
direkt nach Urlaubszeiten (2017, 2019, 2020).
Folge:
Diese Umstände begründen ernsthafte Zweifel am Beweiswert der
Bescheinigung.
Der Kläger trägt nun die volle Darlegungs- und Beweislast für
seine Arbeitsunfähigkeit.
Artikel:
1. Krankschreibung nach Kündigung´
2. Ende der Krankschreibung - wann am letzten Tag?
3. Anzeige der Arbeitsunfähigkeit- was ist zu tun?
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