Podcast
Podcaster
IGeL-Podcast
Du folgst jetzt diesem Podcast.
Beschreibung
vor 1 Jahr
Ob Cannabis-Gesetz, die große Krankenhausreform, das
Gesunde-Herz-Gesetz oder Pflegekompetenzgesetz, Prof. Karl
Lauterbach hat in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister viele
Gesetzesinitiativen angeschoben und verfolgt. Und das ist nur
eine kleine Auswahl. Gibt man auf der Seite des
Bundesgesundheitsministeriums „Gesetze und Verordnungen“ ein,
erhält man eine Trefferliste von 199 (!) Vorhaben, Gesetzen,
Verordnungen und Anordnungen - davon allein 80 aus der aktuellen
Legislaturperiode.
Jedes einzelne Gesetz durchläuft einen festgelegten Weg durch
Bundestag, Bundesrat und die Ausschüsse. Viele Formulierungen
kennt man - „das Gesetz wird im Bundesrat beraten“, „hat heute
verabschiedet“, „erste Lesung“, „zweite Lesung“ und so weiter
…
In dieser Episode des IGeL-Podcasts schreiten wir den ganzen (oft
langen) Weg eines Gesundheitsgesetzes ab, von der
Gesetzesinitiative bis zu dessen Inkrafttreten. Wer kann
eigentlich eine Gesetzesinitiative starten? Welche und wie viele
Akteur*innen werden in den Ausschüssen zu einem Gesetz angehört?
Und wie viel Einfluss haben diese Interessensvertreter*innen auf
die Ausgestaltung des Gesetzes?
Antworten darauf kennt Kerstin Macherey, sie ist
Diplom-Volkswirtin und leitet die Stabsstelle Politik und
Strategie beim Medizinischen Dienst Bund. In dieser Rolle ist sie
in etliche Gesetzesverfahren unmittelbar involviert und weiß aus
eigener Erfahrung, wie lang der Weg ist und wo sich steinige
Abschnitte befinden.
Faktenbox
In Deutschland können nur die Bundesregierung, der Bundesrat oder
mehrere Mitglieder des Bundestages eine sogenannte
Gesetzesinitiative starten (…). Will die Regierung beispielsweise
ein neues Gesundheitsgesetz einführen, macht sie dafür einen
Gesetzentwurf. Diesen Entwurf gibt sie an den Bundesrat. Der
Bundesrat äußert sich dazu und gibt den Gesetzentwurf zur
weiteren Beratung in den Bundestag. Im Bundestag (…) finden drei
Beratungen darüber statt. Diese Beratungen nennt man „Lesungen“.
In der 1. Lesung, der sogenannten Grundsatzdebatte, wird der
Gesetzentwurf vorgestellt und die Abgeordneten sagen dazu
allgemein ihre Meinung. Danach kommt der Gesetzentwurf in einen
speziellen Ausschuss des Bundestages, um dort Einzelheiten zu
beraten und Sachverständige zu befragen. Darüber berichten
Ausschussmitglieder in der 2. Lesung im Parlament Meistens werden
Änderungsvorschläge vorgetragen. In der 3. Lesung kommt es noch
einmal zur Aussprache über das Gesetz. (…). Dann kommt es zur
Schlussabstimmung. Wenn die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten
dem Gesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz „verabschiedet“. (…)
Hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, geht es in den
Bundesrat. Die Beteiligung des Bundesrates hängt davon ab, ob es
sich um ein Zustimmungsgesetz oder ein Einspruchsgesetz handelt
(…). Wenn der Bundesrat ein Gesetz ablehnt, (…) kann eine erneute
Beratung im sogenannten Vermittlungsausschuss stattfinden. Dort
sitzen Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates. Wenn
dieser Ausschuss Änderungen am Entwurf vorschlägt, wird darüber
im Bundestag erneut abgestimmt. Wenn bei Zustimmungsgesetzen
keine Einigung erzielt werden kann, tritt das Gesetz nicht in
Kraft. (…) Gegen Einspruchsgesetze kann der Bundesrat nur
Bedenken vortragen. Wenn ein Gesetz so beraten und beschlossen
wurde, müssen Bundeskanzlerin oder -kanzler oder die zuständige
Ministerin bzw. der zuständige Minister unterschreiben, und auch
die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident muss noch seine
Unterschrift geben. Zuletzt wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt
veröffentlichet. Erst danach tritt das Gesetz in Kraft.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), stark
gekürzt.
Vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick"
ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
Weitere Episoden
30 Minuten
vor 3 Wochen
28 Minuten
vor 1 Monat
34 Minuten
vor 2 Monaten
32 Minuten
vor 3 Monaten
38 Minuten
vor 4 Monaten
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.