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Beschreibung
vor 1 Jahr
Das OLG Dresden befasst sich in seinem Urteil vom 15.10.2024 (4 U
940/24) mit dem Pflichten des Verantwortlichen zur Prüfung der
Löschung durch den Auftragnehmer. Die Entscheidung macht
deutlich, dass die Kontrollpflicht erst nach der Löschung endet
und Vertragspflichten auch durch den Auftraggeber gelebt werden
müssen.
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