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  4. Historisches Urteil in Luxemburg
Die EU-Verbraucherschutzorganisation BEUC nannte das Google-Urteil
eine „bahnbrechende Entscheidung zu Gunsten der Verbraucher“: In
den Wettbewerbsfällen um die Steuervorteile für Apple in Irland und
um Google Shopping hat die EU-Kommission vor Gericht gewonnen –
ohne jede Einschränkung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
Luxemburg hat der europäischen Wettbewerbsbehörde in letzter
Instanz recht gegeben und Entscheidungen gegen die beiden
Digitalkonzerne damit bestätigt. Wettbewerbskommissarin Margrethe
Vestager kann zufrieden sein. Beide Fälle gelten als die
wichtigsten auf den betreffenden Teilfeldern des
EU-Wettbewerbsrechts, also zum Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung (Google Shopping) und dem Beihilfenrecht in Steuerfragen
(Apple) während der zehnjährigen Amtszeit Vestagers. Mit unserem
Brüsseler Korrespondenten Werner Mussler reden wir über den
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung – und was dies für die
Wettbewerbsfähigkeit der EU bedeuten könnte. Denn um die ist es
nicht gut bestellt: Mario Draghi, der Beauftragte der EU-Kommission
für Wettbewerbsfähigkeit, hat es gerade erst schriftlich
festgehalten. Die EU befinde sich wieder im wirtschaftlichen
Krisenmodus, ja im „langsamen Todeskampf“, sagt der Italiener. Die
Produktivitätslücke zu Amerika sei zu groß, der Anteil an
öffentlichen und privaten Investitionen zu gering, die Alterung
bedrohlich, der technologische Rückstand gegenüber einem größeren
Teil der Welt wachse.
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„Historisches Urteil in Luxemburg“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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