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Beschreibung
vor 1 Jahr
Das OLG Köln befasst sich in seinem Urteil vom 04.07.2024
(15 U 60/23) mit einem Anspruch auf Unterlassung einer
Anzeige als Suchergebnis einer Suchmaschine und der
Verantwortlichkeit nach der DSGVO für dieses Ergebnis. Die
Entscheidung wirft die Frage auf, wie der Verantwortliche
bestimmt wird und auf wen für die Begründung der Pflicht zum
Löschen in Form der Unterlassung begründet sein muss.
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DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen
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