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Beschreibung
vor 1 Jahr
Das OLG Koblenz kommt in seinem Urteil vom 31.07.2024 (4 U
238/23) zu dem Ergebnis, dass ein Widerruf der Einwilligung von
Videos im Internet und Social Media wirksam ausgeschlossen sein
kann. Das Urteil mag im Ergebnis aufgrund der Besonderheiten des
Sachverhalts interessensgerecht sein. Die Begründung wirft
allerdings verschiedene Fragen zu diesem Thema auf und muss zum
Nachdenken anregen!
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