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Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126

Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126

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In der heutigen Folge knüpfen wir an die Folge 125 an, in der wir
über das Filmen von Polizeikräften im Einsatz sprachen. Auch
dieses Mal steht der Videobeweis im Mittelpunkt, jedoch
beleuchten wir ihn aus einer anderen Perspektive: dem Verhältnis
von Privatpersonen untereinander.

Dabei decken wir eine breite Palette von Situationen ab – von
Gewaltverbrechen über falsch geparkte Fahrzeuge bis hin zu
moralisch fragwürdigem Verhalten in Sylter Strandbars. Wir
sprechen über den Einsatz von Videoaufnahmen als Beweismittel und
als Mittel, um potentielle Angriffe abzuwehren. Zudem betrachten
wir nicht nur die Aufnahme selbst, sondern auch die Verbreitung
und mögliche Veröffentlichung von Videobeweisen.

Die rechtliche Lage ist hierbei ebenso kompliziert wie bei der
Aufnahme von Polizeikräften. Deshalb freuen wir uns, auch diesmal
Dr. Markus Wünschelbaum als Gast begrüßen zu dürfen, der diese
komplexe Rechtslage erläutert. Wie schon bei den Aufnahmen von
Polizeikräften liegt auch hier der Schwerpunkt auf der Abwägung
der Rechte der aufgezeichneten Personen gegenüber den Interessen
an der Aufzeichnung.

Als Gast begrüßen wir Dr. jur. Markus Wünschelbaum, Referent
beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg
und St. Petersburg. (LinkedIn).

Außerdem geben wir euch praktische Tipps, wie ihr euch in
verschiedenen Situationen verhalten könnt und wie ihr prüfen
könnt, ob eine Videoaufnahme zulässig ist oder besser unterlassen
werden sollte.

Wir bedanken uns erneut bei Dr. Markus Wünschelbaum und freuen
uns schon auf die dritte Folge unserer Reihe zum Videobeweis.
Beim nächsten Mal wird es darum gehen, ob staatliche Kräfte wie
z.B. Polizeikräfte Bild- und Tonaufnahmen von Bürgern erstellen
dürfen.

Viel Vergnügen beim Hören und wir freuen uns auf eure Kommentare,
die wir wie gewohnt spätestens im nächsten Obiter Dictum
aufgreifen werden.

Zeitmarken

00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Dr.
Markus Wünschelbaum.

00:04:46 – Zusammenfassung der letzten Folge und die
Problematik eines dynamischen Geschehens (am Beispiel der
Aufnahme eines tödlichen Messerangriffs auf einen Polizisten in
Mannheim).

00:17:00 – Darf ich es auf Video festhalten, wenn sich andere
Menschen streiten?

00:24:00 – Ist es datenschutzrechtlich erlaubt, Videobeweise
zu sichern und warum die DSGVO auch für Privatpersonen zur
Anwendung kommt.

00:32:00 – Ist die Videoaufnahme das bessere Beweismittel?

00:41:00 – Ist das Fotografieren von Falschparkern erlaubt
und sind Autokennzeichen personenbezogene Daten?

00:55:30 – Wie kann man einschätzen, wann ein Geschehen
rechtswidrig ist, um es zu Beweiszwecken aufzeichnen zu dürfen,
und was passiert, wenn man sich irrt?

01:05:00 – Macht es einen Unterschied, wem man die Aufnahmen
zeigt oder sie veröffentlicht?

01:08:00 – Dürfen Videoaufnahmen als Mittel zur Vermeidung
von Gefahren, z.B. das aufnehmende Smartphone in der Hand, oder
gar eine dauerhafte Videoüberwachung erlaubt sein?

01:17:00 – Geht man das Risiko ein, dass die Sicherung des
Videobeweises zu einer Straftat führen könnte?

01:31:00 – Dürfen die erstellten Aufnahmen später
veröffentlicht werden und wann wird dies strafbar? (unter
Bezugnahme auf die Aufnahme menschenverachtenden Gesängen junger
Menschen in einer Sylter Strandbar).

Alle Folgen der „Videoaufnahmen & Datenschutz“-Reihe

Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125.

Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? –
Rechtsbelehrung 126.

Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? –
Rechtsbelehrung 128.

Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13.

Weiterführende Links und Urteile

VG Ansbach, 02.11.2022 – AN 14 K 22.00468 – Fotografieren von
Falschparkern und Übermittlung an Ordnungsbehörden durch
Privatpersonen nicht datenschutzwidrig.

BGH, 15.05.2018 – VI ZR 233/17 – Verwertbarkeit von
Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess.

Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125 mit
Dr. Markus Wünschelbaum.

Wann gilt die DSGVO für Privatpersonen? – Rechtsbelehrung
Folge 82 mit Prof. Dr. Alexander Golland.

Maßgebliche Gesetze:

Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO – Erlaubnis der Verarbeitung von
personenbezogenen Daten, um lebenswichtige Interessen der
betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu
schützen;

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Erlaubnis der Verarbeitung von
personenbezogenen Daten auf Grundlage berechtigter Interessen.

Erwägungsgrund 50 zur DSGVO „Weiterverarbeitung“.

§§ 22, 33 KUG – Strafbarkeit der Veröffentlichung von
Aufnahmen ohne Einwilligung

§ 24 KUG – Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung
von Bildaufnahmen durch Behörden für Zwecke der Rechtspflege und
der öffentlichen Sicherheit.

§ 201 StGB – Strafbarkeit des nichtöffentlich gesprochenen
Wortes.

§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch
Bildaufnahmen.

Der Beitrag Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? –
Rechtsbelehrung 126 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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