Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125
Wer Polizeieinsätze filmt, muss mit Strafen rechnen – Diese Praxis
ist nicht mehr zeitgemäß und DSGVO-widrig, findet unser Gast, Dr.
Markus Wünschelbaum.
1 Stunde 22 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Jahr
Wenn die DSGVO im Zusammenhang mit Videoaufnahmen die Rede ist,
dann geht es meistens um Verbote der Videoaufnahme. In der
heutigen Folge zeigen wir jedoch, dass die DSGVO nicht nur
verbietet, sondern ganz umgekehrt dann Videoaufnahmen im
angemessenen Umfang erlauben und damit Bürgerrechte stärken kann.
Als Gast begrüßen wir Dr. jur. Markus Wünschelbaum, Referent
beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg
und St. Petersburg. (LinkedIn). Videoaufrüstung auf beiden Seiten
Videoüberwachung und Bodycams sind inzwischen bei der Polizei
weit verbreitet. Gleichzeitig haben Bürger mit Smartphones die
Möglichkeit, Polizeieinsätze zu filmen. Das kann helfen, sich
gegen ungerechtfertigte Maßnahmen zu wehren oder diese vor
Gericht zu beweisen.
Doch während der Einsatz von Videoaufnahmen durch Polizisten
rechtlich geregelt ist, ist das Filmen von Polizeieinsätzen durch
Bürger rechtlich kompliziert. Dies liegt an der Rechtslage, die
zu einem rechtlichen Hindernislauf werden kann.
Tonaufnahmen und Strafbarkeit
Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 entschieden, dass das
Filmen von Polizisten bei Versammlungen nicht grundsätzlich
unberechtigt ist. Trotzdem wird dies oft durch § 201 StGB
umgangen.
Dieser Paragraph verbietet die Aufnahme nicht-öffentlich
gesprochener Worte. Ursprünglich gegen heimliche Diktiergeräte
gedacht, wird er nun gegen Videoaufnahmen von Bürgern verwendet.
Polizeimaßnahmen werden von Strafgerichten oft als
nicht-öffentlich und deren Aufnahmen als strafbar und als
Beweismittel nicht verwertbar eingestuft. Eine Ausnahme besteht,
wenn die Polizisten nicht darauf vertrauen konnten, dass sie
nicht von Dritten gehört werden.
DSGVO als Maßstab
Unser Gast hält diese komplizierte Rechtslage für
unzufriedenstellend und unnötig. Seit 2018 gibt es nach seiner
Ansicht mit der DSGVO ein Gesetz, das als Maßstab dienen kann. Es
berücksichtigt den Zweck der Videoaufnahme und die
Schutzinteressen von Bürgern und Polizisten. Obwohl die DSGVO ein
EU-Gesetz ist und die EU das Strafrecht nicht regeln darf,
argumentiert unser Gast, dass die DSGVO auch das Filmen von
Polizeieinsätzen erlaubt.
Änderung der Rechtsprechung in der Zukunft
Die Meinung unseres Gastes hat uns überzeugt. Die Frage bleibt
jedoch, ob Strafgerichte akzeptieren werden, dass die DSGVO das
Strafrecht zugunsten der Bürger prägt.
Was denkt ihr? Sollten Gerichte weiterhin die (faktische)
Öffentlichkeit berücksichtigen oder nach der DSGVO beurteilen, ob
Videoaufnahmen erlaubt sind?
Wir freuen uns auf Eure Kommentare, bedanken uns herzlichst bei
Dr. Markus Wünschelbaum und wünschen Euch viel Vergnügen beim
Zuhören!
P.S. Dieser Podcast ist der erste Teil einer zweiteiligen Reihe.
Im zweiten Teil werden wir mit Dr. Markus Wünschelbaum über den
generellen Einsatz von Videoaufnahmen als Abwehr- und
Beweismittel gehen.
Alle Folgen der „Videoaufnahmen & Datenschutz“-Reihe
Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125.
Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? –
Rechtsbelehrung 126.
Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? –
Rechtsbelehrung 128.
Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13.
Zeitmarken
00:01:00 – Vorstellung unseres Gastes und Einführung in das
Thema
00:08:00 – Wann darf man Filmaufnahmen von Polizeibeamt:innen
nach gegenwärtiger Rechtslage aufnehmen?
0:19:00 – Die „faktische Öffentlichkeit“ und wann
Tonaufnahmen von Polizeieinsätzen nichtöffentlich und deren
Aufnahme strafbar ist.
00:27:00 – Bedarf es einer Anpassung des Strafrechts an die
modernen Gegebenheiten?
00:34:00 – Wechsel im Zeitgeist: Warum sollte man nach 80
Jahren ein Strafgesetz anders anwenden? 00:37:00 – Wann ist eine
nicht-öffentliche Tonaufnahme von Polizeibeamt:innen laut der
DSGVO erlaubt?
00:45:00 – Effet utile: Kann sich die DSGVO mittelbar auf das
Strafrecht auswirken?
00:50:00 – Kann das Aufnehmen von Polizeibeam:innen mit
berechtigten Interessen der Bürger gerechtfertigt werden?
00:58:00 – Wie sind die Chancen, dass Strafgericht ihre
Rechtsprechung ändern und die DSGVO in Strafverfahren anwenden?
01:08:00 – Beweisverwertungsverbote als Folge unerlaubter
Aufnahmen
01:14:00 – Praxistipps: Was sollte man beachten, bevor man
eine Kamera auf Polizeibeamt:innen richtet?
Weiterführende Links und Urteile
“Aufnahmen von Polizeieinsätzen von der DSGVO gedeckt: Kein
Film ist illegal” von Dr. Christoph Schnabel und Dr. Markus
Wünschelbaum in der LTO.
„Aufnahmen von der Polizei im Einsatz – eine notwendige
datenschutzrechtliche Korrektur von § 201 StGB“ von Christoph
Schnabel/Markus Wünschelbaum in „Strafverteidiger“ (StV), 6/2024,
S. 405.
„Polizisten beim Lügen erwischt – Angeblicher Angriff auf
Beamte“ – Bericht in der TAZ zu dem Freispruch eines
Feuerwehrmannes in Hamburg nach Veröffentlichung einer
Videoaufnahme.
BVerfG, 24.07.2015 – 1 BvR 2501/13 – Polizeibeamte dürfen zum
Zweck der Beweissicherung gefilmt werden.
OLG Düsseldorf, 04.11.2022 – 3 RVs 28/22 – Keine Strafbarkeit
am Rande einer Demonstration
OLG Zweibrücken StraFo 2022, 479 – Keine Öffentlichkeit an
einem abgelegenen Teich
LG Köln, 03.09.2020 – 111 Qs 45/20 – Faktische Öffentlichkeit
bei 15-20 feiernden Personen
LG Aachen, 19.08.2020 – 60 Qs 34/20 – Faktische
Öffentlichkeit bei einer anderen Person im Tankstellenbereich
LG Kassel, 23.09.2019 – 2 Qs 111/19 – „lautstarke“ Äußerungen
am Bahnhof, die von einer in der Nähe befindlichen Menschengruppe
überhört werden, führen zum Strafausschluss
LG München I, 11.02.2019 – 25 Ns 116 Js 165870/17 – Es ist
strafbar, Dienstgespräche von Polizisten während einer Demo
aufzunehmen
Maßgebliche Gesetze:
§§ 22, 33 KUG – Strafbarkeit der Veröffentlichung von
Aufnahmen ohne Einwilligung
§ 201 StGB – Strafbarkeit des nichtöffentlich gesprochenen
Wortes
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Erlaubnis der Verarbeitung von
personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung.
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