55. Kneipeschlägerei in Prag

55. Kneipeschlägerei in Prag

vor 2 Jahren
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Beschreibung

vor 2 Jahren

Eine Schlägerei ist ein mit handgreiflicher
Gewalt ausgetragener Streit zwischen zwei oder mehreren
Personen.[1]


Im deutschen Strafrecht ist die Schlägerei definiert als mit
gegenseitigen Körperverletzungen verbundene Auseinandersetzung
zwischen mindestens drei Personen.[2][3] Im Schweizerischen
Strafgesetzbuch heißt der entsprechende Tatbestand
Raufhandel und erfordert gleichfalls mindestens
drei Teilnehmer, ebenso das österreichische Strafgesetzbuch, das
beide Begriffe unterschiedslos nebeneinander verwendet.

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