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Beschreibung
vor 2 Jahren
Der EuGH hat in der jüngeren Rechtsprechung eine
Risikomanagementpflicht herausgestellt. Das LG Mannheim (Urt. v.
15.03.2024, 1 O 93/23) konkretisiert hieran anschließend die
Anforderungen an die Dokumentation und Darlegung anhand des
BSI-Grundschutzes und des Standard-Datenschutzmodells. Hieraus
lassen sich Anforderungen für die Umsetzung der Pflichten durch
den Verantwortlichen, aber auch für die Darlegung im Rechtsstreit
ableiten.
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