KI im HR - das bringt der AI Act

KI im HR - das bringt der AI Act

Unser Talk mit Rechtsanwälting Nina Diercks
46 Minuten

Beschreibung

vor 2 Wochen
„Unternehmen müssen sich jetzt mit dem AI Act befassen - ein Grund
für Panik besteht aber nicht.“ In der Podcast-Folge #104 als
Klartext HR Deepdive sprechen Stefan Scheller und Tobias Ganz mit
Rechtsanwältin Nina Diercks zum Thema „KI im HR - das bringt der AI
Act“ Die KI-Verordnung der EU (sog. AI Act) kommt. Damit wird es
eine erste strenge Regulation von KI-Systemen in der EU geben, die
sofort Wirksamkeit entfaltet für Unternehmen. Da insbesondere
HR-Themen explizit genannt werden und der Begriff
„Hochrisikosysteme“ im Raum steht, ist nun Fachwissen gefragt. Wir
klären auf:   Wir haben mit Nina Diercks unter anderem darüber
gesprochen * was genau ist der AI Act und was regelt er? * wie
definiert sich KI im Sinne das AI Act? * was sind in diesem
Zusammenhang „Hochrisiko-Systeme“ * welche Auswirkungen ergeben
sich dadurch für HR * was sollten Personalverantwortliche jetzt tun
- und was besser nicht Nina Diercks, M.Litt (University of
Aberdeen) ist seit 2010 als Rechtsanwältin tätig und führt die
Anwaltskanzlei Diercks in Hamburg. Sie arbeitet bundesweit, jedoch
ausschließlich in den Bereichen des IT-| Medien-| Datenschutz- und
des angrenzenden Arbeitsrechts.   Daneben veröffentlicht Nina
Diercks regelmäßig Fachbeiträge und betreibt – ebenfalls seit 2010
– den Blog Diercks Digital Recht.   Dazu ist sie als
(Fach-)Referentin, Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin gefragt.
Wichtige Infos aus dem Podcast: Artikel 3 Nr. 1 KI-VO – Definition
von KI Ein KI-System ist ein maschinengestütztes System, das so
konzipiert ist, dass es mit unterschiedlichem Grad an Autonomie
operieren kann und nach seiner Einführung Anpassungsfähigkeit
zeigt, und das für explizite oder implizite Ziele aus den Eingaben,
die es erhält, ableitet, wie es Ergebnisse wie Vorhersagen,
Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugen kann, die
physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.  
Auszüge aus Erwägungsgrund 6 der KI-VO […] Der Begriff KI-Systeme
[…] sollte nicht für Systeme gelten, die ausschließlich auf von
natürlichen Personen festgelegten Regeln zur automatischen
Ausführung von Vorgängen beruhen […].   […] Zu den Techniken,
die beim Aufbau eines KI-Systems Inferenzen ermöglichen, gehören
Ansätze des maschinellen Lernens, die aus Daten lernen, wie
bestimmte Ziele erreicht werden können, sowie logik- und
wissensbasierte Ansätze, die aus kodiertem Wissen oder einer
symbolischen Darstellung der zu lösenden Aufgabe Inferenzen ziehen.
Die Fähigkeit eines KI-Systems, Schlüsse zu ziehen, geht über die
grundlegende Datenverarbeitung hinaus und ermöglicht Lernen,
Schlussfolgerungen oder Modellierung.“ […] >> LinkedIn-Profil
von Nina Diercks: https://www.linkedin.com/in/ninadiercks >>
Digital-Recht Blog von Nina Diercks:
https://diercks-digital-recht.de

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