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Beschreibung
vor 2 Jahren
Im Arbeitsverhältnis gilt wie auch sonst selbstverständlich die
Meinungsfreiheit. Ein Grundrecht, das jedoch keinesfalls
schrankenlos gewährleistet wird. Insbesondere am Arbeitsplatz
treten Mitarbeiter für Dritte wahrnehmbar nicht (nur) privat,
sondern öffentlich auch im Namen des Arbeitgebers auf. Was ist hier
erlaubt? Hinzu tritt das Innenverhältnis: Inwiefern müssen
Äußerungen von Mitarbeitern toleriert werden, die im Kollegenkreis
verbreitet werden? Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Meinungsfreiheit. Ein Grundrecht, das jedoch keinesfalls
schrankenlos gewährleistet wird. Insbesondere am Arbeitsplatz
treten Mitarbeiter für Dritte wahrnehmbar nicht (nur) privat,
sondern öffentlich auch im Namen des Arbeitgebers auf. Was ist hier
erlaubt? Hinzu tritt das Innenverhältnis: Inwiefern müssen
Äußerungen von Mitarbeitern toleriert werden, die im Kollegenkreis
verbreitet werden? Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
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