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vor 6 Tagen
Ein Urteil des BAG vom 29.1.2026 (8 AZR 49/25) beschäftigte sich
wieder einmal mit der Frage, ob und wo religiöse Symbole von
Mitarbeitern während der Arbeitszeit sichtbar getragen werden
dürfen. Was darf der Arbeitgeber verbieten und wann ist das AGG
berührt? Gelegentlich werden hier Dinge vermischt und das sowieso
schon emotional aufgeladene Thema droht unübersichtlich zu werden.
Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
wieder einmal mit der Frage, ob und wo religiöse Symbole von
Mitarbeitern während der Arbeitszeit sichtbar getragen werden
dürfen. Was darf der Arbeitgeber verbieten und wann ist das AGG
berührt? Gelegentlich werden hier Dinge vermischt und das sowieso
schon emotional aufgeladene Thema droht unübersichtlich zu werden.
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