Folge 293: Wenn die Aufsicht die Interne Revision lobt

Folge 293: Wenn die Aufsicht die Interne Revision lobt

... und man zwischen zwei Stühlen sitzt (18:28 Min.)
18 Minuten
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Beschreibung

vor 6 Monaten
Dass eine Interne Revision ihre Prüfungsberichte gegenüber der
Bankenaufsicht auf Anforderung offenzulegen hat, kann schnell dazu
führen, dass sie zwischen zwei Stühlen sitzt. Entweder läuft sie
Gefahr, gegenüber der Bank und dem Vorstand als "Petze" dazustehen,
wenn sie alles aufschreibt, oder sie riskiert, etwas nicht
thematisiert zu haben, was dann zu einer Rüge durch die Aufsicht
bzw. im Extremfall zur Einstufung als "nicht funktionsfähig" führen
kann. Ein Revisionsleiter aus Bayern hat mir von einer Lösung aus
eigener Erfahrung berichtet, die dieses Dilemma beseitigt. Er wurde
von der Bankenaufsicht vor seinem Vorstand auf eine bestimmte Art
und Weise gelobt, die dazu führte, dass der Vorstand ihn seither
nie mehr der Kategorie "Petze" zugeordnet hat. Ganz im Gegenteil.
Der Vorstand zählte von da an sehr auf die Meinung der Internen
Revision. Schritt 1: Schreiben Sie alles in Ihre Berichte. Schritt
2: Erkennen Sie, ob die Bankenaufsicht mit der Arbeit der Internen
Revision zufrieden ist. Schritt 3: Sollte das so sein, bitten Sie
die Bankenaufsicht, dies in der Ergebnisbesprechung mit dem
Vorstand auf eine bestimmte Art und Weise zu formulieren. Wie? Na
das hören Sie im Podcast. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören,
viel Erfolg beim Ausprobieren und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

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