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Beschreibung
vor 2 Jahren
Im Wahlkampf geht es für politische Parteien um alles. Und
Wählerstimmen zu gewinnen, ist gar nicht so einfach. Deshalb
geben Parteien - gerade auf Wahlplakaten - alles: Es wird
zugespitzt, übertrieben, selektiv dargestellt und auch manchmal
diffamiert. Wann aber die Grenze überschritten ist und die
zuständige Behörde die Beseitigung von Wahlplakaten verfügen
darf, erklärt Euch Christian Sommer anhand einer aktuellen
Entscheidung des BVerwG.
Klausurmäßig aufbereitet findet Ihr die Entscheidung in unserer
Ausbildungszeitschrift RÜ-Rechtsprechungsübersicht: RÜ 2023, 530.
Alles Wissenswerte die RÜ und Bestellmöglichkeiten vom Probeabo
bis zum vollständigen Abo findet Ihr hier:
https://www.alpmann-schmidt.de/rechtsprechungsuebersicht.aspx
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