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Beschreibung
vor 2 Jahren
Die Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung ist ein
absoluter Examensklassiker in der Strafrechtklausur. Umso
brisanter wird das Thema, wenn der BGH sich zu einer
Grundsatzdebatte endlich tragend äußert. Im BGH, Beschluss
vom 13.09.2023 - 5 StR 200/23 bereitet der BGH fast schon
lehrbuchartig auf, warum eine Anstiftung von Schuldunfähigen doch
möglich ist und es sich dabei nicht immer um eine mittelbare
Täterschaft handeln muss.
Worum es in dem Fall und dem Beschluss genau geht und welchen
Argumenten sich der BGH bedient hat, erklärt Euch Carolin
Hartmann, Dozentin für unseren K1-Klausurenkurs im Strafrecht, in
unserer aktuellen Podcastfolge.
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