77 I Augen zu beim Karnevalsumzug?

77 I Augen zu beim Karnevalsumzug?

18 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Für uns Jecken im Rheinland ist der Rosenmontagszug ja eigentlich
etwas ganz Tolles. Das galt bestimmt auch für die Klägerin in
unserem heutigen Fall. Leider wurde sie dabei von einem
geworfenen Schokoriegel am Auge getroffen und verletzt. Daraufhin
klagte sie gegen den Karnevalsverein, von dem der Riegel kam. Ob
sie Schmerzensgeld wegen der Verletzung verlangen kann,
besprechen Anna Kronenberg und Philipp Offergeld in der neuen
Folge von Einfall im Recht!


Nach dem Urteil: AG Köln, 7.1.2011, Az. 123 C 254/10





Lösungsskizzen/Instagram/Impressum: https://linktr.ee/ls.podszun

Weitere Episoden

111 I Undicht in jeder Hinsicht
27 Minuten
vor 2 Wochen
109 I Das Trojanische Pferd
39 Minuten
vor 1 Monat
108 I Des einen Gold…
43 Minuten
vor 2 Monaten

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15