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Beschreibung
vor 2 Jahren
FĂĽr uns Jecken im Rheinland ist der Rosenmontagszug ja eigentlich
etwas ganz Tolles. Das galt bestimmt auch für die Klägerin in
unserem heutigen Fall. Leider wurde sie dabei von einem
geworfenen Schokoriegel am Auge getroffen und verletzt. Daraufhin
klagte sie gegen den Karnevalsverein, von dem der Riegel kam. Ob
sie Schmerzensgeld wegen der Verletzung verlangen kann,
besprechen Anna Kronenberg und Philipp Offergeld in der neuen
Folge von Einfall im Recht!
Nach dem Urteil: AG Köln, 7.1.2011, Az. 123 C 254/10
Lösungsskizzen/Instagram/Impressum: https://linktr.ee/ls.podszun
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