NATO löst mit Sprengung von Nordstream ein Problem für Habeck und Scholz | Von Mechthild Schwarz
12 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Ein Standpunkt von Mechthild Schwarz.
[Am 27.9.22] hat ein sog. „staatlicher Akteur“ die Gasleitungen
Nordstream 1 und Nordstream 2 zeitgleich an drei Stellen
gesprengt. Gas kann auf absehbare Zeit nicht mehr durch die
Ostsee von Russland nach Deutschland fließen. Es ist unbekannt,
ob und wann Gas durch die Ostsee wieder fließen kann.
In normalen Zeiten würde eine – jede – Regierung den sofortigen
Krisenmodus ausrufen, wenn die existenzkritische
Energieinfrastruktur des Landes mit einem Terrorakt zerstört
wurde. Man hat aber nicht wirklich den Eindruck, dass unsere
„Regierenden“ und Medien diesem unerhörten, geschichte-machenden,
kriegsgrund-darstellenden, Terrorakt mehr Bedeutung beimessen als
dem kurzfristigen Rhein-Niedrigpegel im vergangenen August.
Die Entrüstung wirkt aufgesetzt
Man stelle sich etwa die Hysterie vor, die die Berichterstattung
in den USA auf Wochen dominieren würde, wären zwei Gaspipelines
im Golf von Mexiko gesprengt worden. Gefolgt von der Auslöschung
eines Landes, das zwar nichts damit zu tun hatte, aber auf
der Liste der Bösen steht.
In Deutschland jedoch schafft es dieses existenzbedrohende
Ereignis nur mühsam auf die Titelseiten. Kein Ansturm aufs
Klopapier, weil Gas jetzt wirklich nicht mehr über die Ostsee
kommen kann, kein Schrei nach Aufklärung, kein Ruf nach
sofortigen Maßnahmen, kein Verlangen nach Vergeltung. Die Medien
widmen dem – ich wiederhole es: staatsbedrohenden –
Terroranschlag, weniger Platz als einem vorgeblichen
Hassrede-Zwischenfall auf einer Regenbogenparade in
Hinterscheißleiten. Die unverzichtbaren Statements diverser
Positionshalter in der EU und Deutschland wirken verdächtig
aufgesetzt, die Entrüstung geradezu künstlich und erzwungen. Kein
Vergleich zu jenem obsessiv-bipolaren Betroffenheitsgehampel von
Baerbock, Von der Leyen und Konsorten ob der russischen
Militäroperation in der Ukraine....weiterlesen hier:
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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des
Beitrags.
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Dieser Beitrag erschien zuerst am 28.9.2022 auf dem Blog
AnderWeltOnline.com.
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Bildquelle: shutterstock / dragancfm
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