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Beschreibung
vor 5 Jahren
Unter dem Schlagwort „Abberufung des Datenschutzbeauftragten
wegen DSGVO“ wurde die Entscheidung des LAG Sachen vom 08.10.2019
(7 Sa 128/19) kontrovers als Aufhebung des Schutzes des
Datenschutzbeauftragten diskutiert. Denn nach dem LAG führte eine
andere Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten für denselben
Verantwortlichen zu einem Interessenkonflikt, den das LAG durch
„Aufhebung“ der Stellung als Datenschutzbeauftragter gelöst hat.
Im Gespräch mit Rechtsanwalt und Fachanwalt Stefan Eßer gehe ich
dieser Frage nach und auch, ob eine andere Lösung des Konflikts
hätte für den Betroffenen noch unangenehmer sein können.
Natürlich beleuchtet Rechtsanwalt Stefan Eßer auch davor auch
kurz die Entscheidung des BAG vom 05.12.2019 zum Beginn des Endes
Schutzes des Datenschutzbeauftragten durch Unterschreiten der
Benennungspflicht.
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