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Beschreibung
vor 5 Jahren
Das sog. Anti-Abmahngesetz hat den Bundesrat passiert. Darin
werden Abmahnungen nach UWG in Bezug auf Datenschutzverstöße
stark beschränkt. Zeitgleich stellt der BGH dem EuGH die Frage,
ob neben den Bestimmungen der DSGVO noch Abmahnungen durch Dritte
mögliche sind (Beschl. v. 28.05.2020 – I ZR 186/17). Ist die
Begrenzung von Abmahnungen der richtige Weg oder ein Irrweg?
Ausgehend von der ursprünglichen Funktion eine Abmahnung setzt
sich der Podcast kritisch, wenngleich nicht zwingend ablehnend
mit dieser Frage auseinander und will damit zum Nachdenken
einladen.
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