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Beschreibung
vor 5 Jahren
Das Thema wird präsentiert von: Marko Sabrowsky
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht |
GRA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei
Überschuldung
Für Unternehmen ist bis zum 31.12.2020 die
Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung gem. § 1 Abs. 2
CovInsAG ausgesetzt worden.
Diese Regelung gilt nicht für Schuldner die zahlungsunfähig sind.
Den Zeitraum der Aussetzung und seine Bedeutung für Unternehmen,
auch solche die Zahlungsunfähig sind, wird beschrieben. Wir
nehmen den Regierungsentwurf zum SanInsFoG in der Darstellung mit
auf.
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