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Beschreibung
vor 5 Jahren
Das LG Bonn hat am 11.11.2020 (29 OWi 1/20 LG) ein Bußgeld des
BfDI von 9,55 Mio. Euro auf 900.000,00 Euro reduziert. Die
Signalwirkung dieser Entscheidung wurde direkt thematisiert, aber
die Entscheidung muss keine „blutige Nase“ für die
Aufsichtspraxis sein, wenn sie die Anwendung des funktionalen
Unternehmensbegriffs bestätigt. Auch stellt sich die Frage nach
Konsequenzen für das Bußgeldmodell der deutschen
Datenschutzaufsichtsbehörden. Zum Nachdenken anregen darf aber
der Ansatz zur Bewertung und Begründung des Verschuldens.
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