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Beschreibung
vor 5 Jahren
Pflicht des Auftragsverarbeiters zur Meldung Datenschutzpannen –
Komplexer als gedacht?!
Jeder denkt beim Stichwort „Datenpanne beim Auftragsverarbeiter“
an Art. 33 Abs. 2 DSGVO und die Pflicht des Auftragsverarbeiters,
den Auftraggeber zu informieren. Die Pflicht besteht kraft
Gesetzes. Aber genügt die gesetzliche Ausgestaltung in der
Praxis? Dieser Frage geht der Podcast nach.
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