Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 5 Jahren
TTDSG-RegE: Anwendungsbereich des TK-Datenschutzes – zu weit
gefasst?
Wer die Datenschutzbestimmungen für Telekommunikation beachten
muss, legt der TTDSG-RegE in § 3 Abs. 2 TTDS-RegE fest. Für die
Begrifflichkeiten gelten nach § 2 Abs. 1 TTDSG-RegE die
Definitionen des TKG. Der Podcast geht der Frage nach, ob
„geschäftsmäßiger Erbringer von Telekommunikationsdiensten“
überhaupt erfasst sein können und sollen. Ein Blick auf
historische Entwicklung der Begrifflichkeiten und Art. 95 DSGVO
regt zum „lauten Nachdenken“ an.
Weitere Episoden
33 Minuten
vor 1 Tag
36 Minuten
vor 1 Woche
31 Minuten
vor 2 Wochen
22 Minuten
vor 3 Wochen
20 Minuten
vor 1 Monat
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.