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Beschreibung
vor 5 Jahren
Das OLG Stuttgart hat sich in seinem Urteil vom 31.03.2021 (Az. 9
U 34/21) mit der Beweislast bei Ansprüchen nach Art. 82 DSGVO
befasst.
Das Gericht hält an der deutschen zivilprozessualen Darlegungs-
und Beweislast fest – trotz oder gerade wegen der
Auseinandersetzung mit der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs.
2 DSGVO und dem
unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz. Die instruktiv und fast
schon lehrbuchartig begründete Entscheidung wird im Podcast
dargestellt, hinterfragt und in ihren Kontext gesetzt.
Mehr zum Thema DSGVO gibt es im Beratermodul Otto Schmidt
Datenschutzrecht. Hier 4 Wochen gratis nutzen:
https://ottosc.hm/bmdatenschutz
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