Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten: Kein Verstoß gegen das RDG!
16 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Der Anwaltsgerichtshof NRW hat sich mit Urteil vom 12.03.2021 (1
AGH 9/19) in einem klar begründeten Urteil zur Tätigkeit des
Datenschutzbeauftragten und der grundsätzlichen Vereinbarkeit mit
dem RDG geäußert. Im Interview mit Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeitsrecht Stefan Eßer, dmp Derra, Meyer & Partner
Rechtsanwälte PartGmbB, der als Rechtsanwalt an dem Verfahren
beteiligt ist, gibt der Podcast einen Überblick über das Urteil.
Mehr zum Thema DSGVO gibt es im Beratermodul Otto Schmidt
Datenschutzrecht. Hier 4 Wochen gratis nutzen:
https://ottosc.hm/bmdatenschutz
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