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Beschreibung
vor 4 Jahren
Lässt sich das Schmerzensgeld anhand der Bußgeldkriterien
bemessen? Müssen Unternehmen damit rechnen, Schmerzensgelder
anstatt Bußgelder zu zahlen? Macht es sich die Rechtsprechung zum
Nachteil der betroffenen Unternehmen zu einfach und verkennt die
DSGVO und ihr Verhältnis zum nationalen Recht, wenn nicht der zu
kompensierende Schmerz hinterfragt und bewertet wird, sondern
stattdessen Überlegungen zur Erforderlichkeit einer Sanktion
mittels Schadensersatz in den Vordergrund gestellt wird?
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