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Beschreibung
vor 4 Jahren
Die Auseinandersetzung zwischen Max Schrems und Facebook hat zu
einer Vorlage des Österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) an
den EuGH geführt. Der OGH sucht mit seinem Beschluss vom
23.06.2021 (6 Ob 56/21k) die Klärung durch den EuGH, ob eine
Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO) durch die
Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO) ausgetauscht
wird. Mit anderen Worten: Der OGH will vom EuGH wissen, wie weit
die Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO eine
Verarbeitung personenbezogener Daten des Vertragspartners trägt.
Der Podcast ordnet die Fragestellung in einen weitergehenden
Kontext ein und beleuchtet die Frage über die Begründung des OGH
hinaus.
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