Keine Abberufung eines DSB durch die Datenschutzaufsichtsbehörde

Keine Abberufung eines DSB durch die Datenschutzaufsichtsbehörde

11 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Das Verwaltungsgericht Köln hat in seinem Beschluss vom
10.11.2021, 13 L 1707/21, festgestellt, dass die
Datenschutzaufsichtsbehörde nicht die Abberufung eines benannten
Datenschutzbeauftragten anordnen kann. Der Podcast beleuchtet die
Situation der Entscheidung und den Inhalt.


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