Keine Abberufung eines DSB durch die Datenschutzaufsichtsbehörde
11 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Das Verwaltungsgericht Köln hat in seinem Beschluss vom
10.11.2021, 13 L 1707/21, festgestellt, dass die
Datenschutzaufsichtsbehörde nicht die Abberufung eines benannten
Datenschutzbeauftragten anordnen kann. Der Podcast beleuchtet die
Situation der Entscheidung und den Inhalt.
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ottosc.hm/dsgvo
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