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  3. Otto Schmidt live – der Podcast Podcast
  4. TTDSG: „OTT ist nicht gleich OTT“
Over-the-Top-Dienste (OTT) sind jetzt durch das TTDSG erfasst,
weil das TKG sie als Telekommunikationsdienst qualifziert. Aber:
OTT ist nicht gleich OTT. Es werden verschiedene OTT-Dienste
unterschieden und nicht alle sind (jetzt erst) durch TTDSG und
das TKG erfasst. Und wie wirkt sich das dann auf Leistungen wie
virtuelle Telefonanlagen und Conference-Tools aus. Diese Fragen
beleuchtet der Podcast.

Die perfekte Online-Ausstattung im IT-Recht (DSGVO/BDSG) gibt es
für Sie im Beratermodul IT-Recht. Nutzen Sie das Modul 4 Wochen
gratis!

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„TTDSG: „OTT ist nicht gleich OTT““

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