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Beschreibung
vor 4 Jahren
Das VG Wiesbaden hatte sich in seinem Urteil vom 19.01.2022, 6 K
361/21.WI, mit der Frage zu befassen, ob das Datenschutzrecht die
Rechtsverteidigung im Prozess beschränkt. Das Verwaltungsgericht
findet dazu erfreulich klare Worte. Es stellt klar, dass das
Datenschutzrecht nicht dazu dient, die Waffengleichheit im
Rechtsstreit einseitig zum Nachteil des Datenverarbeitenden zu
verschieben. Die Entscheidung bietet Anlass über den nicht
berechtigten Versuch, die Rechtsverteidigung und
Rechtewahrnehmung durch das Datenschutzrecht einzuschränken und
die besondere Rolle der Organe der Rechtspflege, laut
nachzudenken.
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ottosc.hm/dsgvo
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